Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Bebauungsplan "Kapellenweg" | Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 11.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.05.2021 ö 3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.6000.6555
200.000 €
hoheitliche Aufgabe

Bei der Ortstraße zwischen dem Ortsteil Frankenwarte und dem Kernort Höchberg handelt es sich um einen asphaltierten Flurweg, der in diesem Ausbauzustand den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht wird.
Der Weg ist als Verbindung zwischen der Frankenwarte und Altortbereich für den PKW-Verkehr und auch Radverkehr durch die Anlieger von Bedeutung und ist zugleich auch eine beliebte Spazierstrecke für die Naherholung. Im Begegnungsfall ist der Weg jedoch viel zu schmal. Durch die rege Frequentierung der schmalen Straße ist die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer beeinträchtigt.
Anlass der Planung ist daher der Ausbau der Ortsstraße entsprechend den heutigen Anforderungen.

Ziel ist die Verbesserung der Anbindung des Ortsteils Frankenwarte, insbesondere für Radfahrer und Fußgänger. Durch die Errichtung eines von der Fahrbahn baulich getrennten Fuß- und Radweges soll die Sicherheit für diese Verkehrsteilnehmer erhöht werden. Zugleich soll der Weg durch eine begleitende, den Weg beschattende Begrünung als Spazierstrecke aufgewertet und in die Landschaft eingebunden werden.

Da der bestehende Verlauf des Weges nicht mit den Parzellengrenzen der Grundstücke übereinstimmt und der Weg daher teilweise über private Grundstücke verläuft, ist die sich dem Bebauungsplanverfahren anschließende Durchführung einer Bodenordnung (Umlegungsverfahren) erforderlich.

Die Größe des Geltungsbereichs des Bebauungsplans beträgt ca. 2,2 ha.

Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Höchberg:
  • Kapellenweg Fl.-Nr. 1554 (Eigentum des Marktes Höchberg)
  • den Kapellenweg begleitende Grundstücke (Weg/Graben/Rain) Fl.-Nrn. 1244/8, 1244/11, 1244/24, 1408, 1410/1, 1410/2, 1410/3, 1412, 1430/1, 1432/1, 1439/1, 1439/2, 1471/1, 1472/1, 1513, 1553/1, 1553/2, 2395/1, 2406
  • Teilstück Klingenweg Fl.-Nr. 1812 (Eigentum des Marktes Höchberg)
  • privates Grundstück Fl.-Nr. 1410/4
  • Teilflächen der privaten Grundstücke Fl.-Nrn. 1244/3, 1388, 1388/1, 1388/2, 1388/5, 1389, 1407, 1410, 1411, 1413, 1427, 1430, 1432, 1433, 1439, 1440, 1471, 1472, 1512, 1553, 2394, 2395, 2404

Lageplanausschnitt:

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nach § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapellenweg“. Der Anlass sowohl die Ziele und Zwecke der Planung sind im vorstehenden Sachvortrag begründet.

Der Umgriff des Planungsgebietes umfasst die Fl.-Nrn. 1244/3 (TF), 1244/8, 1244/11, 1244/24, 1388 (TF), 1388/1 (TF), 1388/2 (TF), 1388/5 (TF), 1389 (TF), 1407 (TF), 1408, 1410 (TF), 1410/1, 1410/2, 1410/3, 1410/4, 1411 (TF), 1412, 1413 (TF), 1427 (TF), 1430 (TF), 1430/1, 1432 (TF), 1432/1, 1433 (TF), 1439 (TF), 1439/1, 1440 (TF), 1439/2, 1471 (TF), 1471/1, 1472 (TF), 1472/1, 1512 (TF), 1513, 1553 (TF), 1553/1, 1553/2, 1554, 1812 (TF), 2394 (TF), 2395 (TF), 2395/1, 2404 (TF) und 2406 der Gemarkung Höchberg. 

Das Planungsgebiet hat eine Größe von ca. 22.000 m²; dessen Umgriff ist aus folgendem unmaßstäblichen Lageplanausschnitt ersichtlich.

Lageplanausschnitt:



Mit der Ausarbeitung des städtebaulichen Planungsentwurfes soll das Büro WEGNER Stadtplanung, Tiergartenstraße 4 c, 97209 Veitshöchheim beauftragt werden. Die notwendige landschaftsplanerische Beurteilung soll durch das Büro Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin, Am Wacholderrain 23, 97616 Leutershausen erfolgen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2021 09:17 Uhr