Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-028; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohnungseinheiten und 2 PKW-Garagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3386/9, Am Ziegelbaum 12, Bebauungsplan "Am Ziegelbaum", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 15.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.06.2021 ö 1.2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant


Erläuterung:

Der Antragsteller beantragt den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohnungseinheiten und 2 PKW-Garagen. Das Gebäude ist geplant mit einem Untergeschoss, einem Erdgeschoss und einem Dachgeschoss mit Satteldach und 30 Grad Dachneigung. Die Wohnungen sind wie folgt aufgeteilt: eine Wohnung im Untergeschoss, zwei Wohnungen im Erdgeschoss und eine Wohnung im Dachgeschoss.

Die Stellplätze sind senkrecht zur Erschließungsstraße geplant.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der Antragsteller beantragt eine Überschreitung der Baugrenze im südöstlichen (rückwärtigen Bereich). Die Baugrenze wird um ca. 1,30 m überschritten. Die Überschreitung erfolgt mit einem eingeschossigen Flachdachteil mit Dachterrasse.
- Weiter beantragt er eine Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung für zwei gefangene Stellplätze. Die gefangenen Stellplätze sind vor der geplanten Garage vorgesehen und werden einer Nutzungseinheit zugeordnet. Er weist darauf hin, dass ein Nachweis ohne diese Stellplätze ebenfalls möglich wäre, aber man so die Flächenversiegelung begrenzen möchte.

Die zulässige Geschossflächenzahl (GFZ) beträgt bei einem Vollgeschoss 0,4 und bei 2 Vollgeschossen 0,6. Der Bauwerber plant 2 Vollgeschosse mit einer Geschossflächenzahl von 0,62 und beantragt hierfür die erforderliche Befreiung.

Beschluss 1

Mit dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze, der Überschreitung der zulässigen Geschossflächenzahl sowie der Erstellung von zwei gefangenen Stellplätzen besteht Einverständnis.

Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist das gemeindliche Einverständnis zum Bauvorhaben nicht erteilt.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 8

Beschluss 2

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bauantrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterzuleiten, wenn der Bauwerber die Planunterlagen so abgeändert hat, dass keine Gefangenenstellplätze zum Nachweis der Stellplatzpflicht erforderlich sind.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 15.06.2021 wird hingewiesen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2021 12:14 Uhr