Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-029; Erweiterung der Wohnfläche durch Abschluss der Balkone und Einbau einer neuen Wohnungsverbindungstreppe auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1265/19, Rübezahlweg 2, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 15.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.06.2021 ö 1.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant


Erläuterung:

Die Bauwerber planen den Abriss eines Balkons, die Errichtung einer zusätzlichen Treppe und die Erstellung einer neuen Fassadenverglasung im rückwärtigen (südlichen) Gebäudebereich.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Im Jahr 1968 wurde der Neubau eines Zweifamilienwohnhauses (AZ.: 30 Hö 68) genehmigt. Die Wohnungen waren im Erd- und Obergeschoss. Im KG waren Nebenräume geplant.
Nach der heute vorliegenden Planung sollen die im Erd- und Obergeschoss liegenden Wohnungen zusammengelegt werden. Im KG ist eine Einliegerwohnung vorgesehen.
- Der Planfertiger weist nach der Stellplatzsatzung des Marktes Höchberg für die neue Wohnung im EG und OG 3 Stellplätze (248,015 qm) nach.
Für die Einliegerwohnung mit 53,116 qm sind zwei KFZ-Stellplätze erforderlich. Mit Antrag vom 27.05.2021 beantragt er eine Abweichung von der Stellplatzsatzung für die Anerkennung eines gefangenen Stellplatzes. Der Antrag wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Beschluss:

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Mit der Abweichung von der Stellplatzsatzung für die Erstellung eines gefangenen Stellplatzes besteht Einverständnis.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2021 12:14 Uhr