Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-039; Abriss eines Wohnhauses und Neubau eines Wohnhauses mit überdachten PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 266, Wallweg 16 a, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 13.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.07.2021 ö 1.4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


Erläuterung:

Die Bauwerberin plant das bestehende 2-geschossige Wohnhaus mit einem Satteldach mit flacher Dachneigung abzubrechen und ein neues 2-geschossiges Gebäude mit einem Satteldach mit 40° Dachneigung (wie das Nachbargebäude Haus Nr. 16) zu erstellen.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der Abstandsflächenplan und die Erklärung über die Abstandsflächenübernahme fehlen.
- Die Nachbarbeteiligung fehlt.
- Das heutige Grundstück Fl.-Nr. 266/6 und die Fl.-Nr. 266 waren früher ein Grundstück mit der Fl.-Nr. 266/6. Nach Aussage des Antragstellers wurde das Grundstück im Jahr 1998 im Zuge von Erbauseinandersetzungen geteilt.
- Nach der vorgelegten Kopie der Dienstbarkeiten (Geh- und Fahrtrecht sowie Versorgungsleitungsrecht) hat das Grundstück Fl.-Nr. 266/6 das Geh- und Fahrtrecht sowie Versorgungsleitungsrecht an den Grundstücken 265, 265/9 und 265/2. Ein Lageplan, der die Grundstückszuschnitte zum Zeitpunkt der Eintragung der Dienstbarkeiten dokumentiert, fehlt. Somit hat das Grundstück Fl.-Nr. 266 keine gesicherte Erschließung.

Soweit festgestellt, liegt für das Haus Nr. 16 a folgende Erschließung vor:
- Wasserversorgung über die Grundstücke Fl.-Nrn. 265, 265/9, 265/2 und 265/3, rechtlich nicht gesichtet
- Stromversorgung über die Grundstücke Fl.-Nrn. 265, 265/9, 265/2 und 265/3, rechtlich nicht gesichtet
- Gasversorgung nicht vorhanden
- Zufahrt über die Grundstücke Fl.-Nrn. 265, 265/9, 265/2 und 265/3, rechtlich nicht gesichtet

Auch wenn die Planung sich städtebaulich grundsätzlich in die Umgebung einfügt, muss die Verwaltung dem Bau- und Umweltausschuss empfehlen der Anfrage nicht zuzustimmen, da die erforderliche Erschließung nicht gesichert ist.

Das Schreiben des Nachbarn von Fl.-Nr. 266/8 wird dem Bau- und Umweltausschuss inhaltlich zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird nicht zugestimmt, da die erforderliche Erschließung nicht nachgewiesen wurde.
Die Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet des Marktes Höchberg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2021 08:19 Uhr