Antrag auf Genehmigungsfreistellung Nr. 2021-044; Neubau einer Stützwand mit Geländer auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3211/20, Otto-Hahn-Straße 13, Bebauungsplan "Gewerbegebiet Südlich der B 27 - Erweiterung (2. Änderung)", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 13.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.07.2021 ö 1.9

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.



Erläuterung:

Der Antragsteller beantragt das Genehmigungsfreistellungsverfahren. Das Genehmigungsfreistellungsverfahren kann nicht durchgeführt werden, da Befreiungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan erforderlich sind.

Der Bauwerber plant an der Grundstücksgrenze zur Straße „Steinerner Brückleinsweg“ eine Stützmauer aus „L-Steinen“ in der Höhe von 1,00 m bis 1,60 m zuzüglich einem Geländer in der Höhe von 1,00 m.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

Die Stützmauer wird außerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet. Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist unter Ziffer 2 Einfriedungen folgendes festgesetzt:
„Die Einfriedung der Grundstücke ist bis zu 1,75 m Höhe zulässig. Unzulässig sind Mauern bzw. geschlossene Wände. Maschendrahtzaun ist zu hinterpflanzen. Entlang des Weges Fl.-Nr. 3211/21 ist die Einfriedung 1,00 m von der Grundstücksgrenze zurückzusetzen und in den festgelegten privaten Grünstreifen zu integrieren.“

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2021 08:19 Uhr