Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss Nr. 2021-045; Neubau von zwei Doppelhäusern mit den zu den Gebäuden gehörigen Garagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 789/1 (ehemals 789/1, 788/1, 786/2), Seeweg 82, 86 und 88, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 13.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.07.2021 ö 1.10

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.



Erläuterung:

Die Bauwerber stellen eine Anfrage zum Neubau von zwei Doppelhäusern auf den o. g. Grundstücken. Die zwei Doppelhausblöcke haben Abmessungen von einer Tiefe von 15,00 m plus einem 2,00 m ausgrabenden Balkon und einer Breite von 17,50 m. Zwischen den beiden Doppelhäusern ist ein Gebäudeabstand von 3,40 m geplant. Gesamtbaulänge ist 38,40 m (inkl. 3,40 m Abstand zwischen den Gebäuden).

Beratung:

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:

- Die Anfrage wurde zweifach eingereicht.
- Vorgelegt wurde ein Lageplan in Kopie mit Datum vom 28.06.2021.
- Das Gebäude besteht aus einem Kellergeschoss 2, Kellergeschoss 1, Erdgeschoss 1 und Obergeschoss. Die Grundrisse wurden jeweils im Maßstab 1:200 skizziert. Der Gebäudeschnitt wurde im Maßstab 1:100 vorgelegt. Daraus ist zu erkennen, dass die talseitige Wandhöhe 12,82 m beträgt. Geplant sind vier Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche (gemäß Angabe) von 1.346 m².
- Das geplante Gebäude hat talseitig ein viergeschossiges Erscheinungsbild und bergseitig ein zweigeschossiges Erscheinungsbild mit Flachdach. Gemäß Berechnung des Bauwerbers hat das Gebäude baurechtlich gesehen zwei Vollgeschosse.
- Geplant sind 11 Stellplätze: Davon zwei Doppelparker und 1 gefangener Stellplatz.
- Weiter ist bergseits eine Stützmauer zum höhergelegenen Nachbarn mit einer Höhe von ca. 2,30 m geplant. Hierzu kommt noch die erforderliche Absturzsicherung (Geländer).
- Die Verwaltung ist der Auffassung, dass sich die geplanten Gebäude nach Art und Maß der baulichen Nutzung der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und städtebaulich nicht vertretbar sind.

Beschluss

Der Bauvoranfrage mit den umfangreichen Geländeveränderungen und der erforderlichen Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.07.2021 08:19 Uhr