Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bauleitplanung | Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet südlich der B27" (Herausnahme Fl.-Nr. 3192/3 der Gemarkung Höchberg) - Vorhabensträger: Nicole und Christian Nohl, Oberes Hessental 11, 97204 Höchberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 13.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.07.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Nohl & Nohl GbR hat im Dezember 2020 die Nutzungsänderung des Bürogebäudes in der Otto-Hahn-Straße 2 a in ein Mehrfamilienwohnhaus mit sechs Wohneinheiten beantragt.

Diesem Antrag hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 08.12.2020 zugestimmt und die Unterlagen wurden am 16.12.2020 an das Landratsamt Würzburg zur Genehmigung weitergeleitet.

Mit Schreiben des Landratsamtes vom 30.04.2021 wurden sowohl die Bauwerber wie auch der Markt Höchberg darüber informiert, dass eine Genehmigung des Vorhabens aus bauplanungsrechtlicher Sicht nicht erteilt werden kann.

Bei einem gemeinsamen Gespräch aller Beteiligten im Landratsamt wurde festgestellt, dass eine Genehmigung nur dann möglich sei, wenn das Grundstück der Antragsteller aus dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet südlich der B27“ herausgenommen wird und in Folge daraus als Innenbereichsvorhaben nach § 34 BauGB bewertet werden kann.

Nicole und Christan Nohl beantragen deshalb nun mit Schreiben vom 30.06.2021 die Herausnahme des Flurstückes aus dem vorgenannten Bebauungsplan. Um evtl. schallschutzrechtlichen Einschränkungen für die sich in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Gewerbebetriebe ausschließen zu können, wurde bereits im Vorfeld von den Antragstellern ein Gutachten bei der Firma Wölfel Engineering GmbH in Auftrag gegeben. Aus diesem geht nach Aussage der Familie Nohl hervor, dass die Einhaltung der Normen - auch unter Berücksichtigung, dass die bestehende Spielothek auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3186 zukünftig evtl. anderweitig genutzt werden könnte (z. B. Kfz-Werkstatt) - eingehalten werden.

Seitens der Verwaltung wird die Umnutzung und Sanierung des bereits seit Jahren leerstehenden Gebäudes begrüßt und der Antrag auf Herausnahme des Grundstückes Fl.-Nr. 3192/3 aus dem Bebauungsplan für die Innenentwicklung positiv bewertet.


Lageplanauszug:


Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss möchte die durch Nicole und Christian Nohl geplante Schaffung von Wohnraum in den bisherig als Bürogebäude genutzten Anwesen durch die beantragte Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet südlich der B27“ (Herausnahme des Grundstückes Fl.-Nr. 3192/3) ermöglichen und stimmt den Antrag auf Änderung zu.  

Durch den Vorhabenträger wurde bereits in Abstimmung mit der Verwaltung Kontakt mit dem Büro Wegner Stadtplanung, Tiergartenstraße 4 c, 97209 Veitshöchheim hinsichtlich der Übernahme der Planungsleistungen und dgl. genommen. Mit dieser Vorgehensweise besteht seitens des Gremiums ebenfalls Einverständnis.

Analog anderer bereits durchgeführter Verfahren bei (vorhabenbezogenen) Bebauungsplänen tragen die Antragssteller alle mit dem Verfahren verbundenen Kosten (Planungsleistungen, etc.).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat Walter Feineis nicht anwesend.

Datenstand vom 20.07.2021 08:19 Uhr