Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-080; Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport und Stützmauer auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1298/1, Greinbergweg 49, Bebauungsplan "Greinbergweg", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.12.2021 ö 1.1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.



Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 15.09.2020 bereits über einen Antrag zur Bebauung des Grundstückes beraten. Beantragt war der Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Carport.

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

Beschlussfassung vom 15.09.2020

Beschluss 1:
„Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da mit einer straßenbündigen Carportanlage kein Einverständnis besteht.
Abstimmung: 10 : 0“
Beschluss 2:
„Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen von der Baugrenze und von der Zahl der Vollgeschosse zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterzuleiten, wenn der Antragsteller die Planunterlagen so geändert hat, dass die Carportanlage mindestens 1,00 m von der Straße entfernt zur Ausführung kommt.
Abstimmung: 10 : 0“

Der Bauantrag wurde im November 2021 zurückgezogen.

Der heute eingereichte Bauantrag ist vergleichbar mit dem von 2020 und beinhaltet ein Zweifamilienhaus mit Carportanlage.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde folgendes festgestellt:

- Es wurde das alte Bauantragsformular verwendet.
- Die Nachbarbeteiligung für die Grundstücke Fl.-Nrn. 1299 und 1299/1 fehlt.
- Der Antragsteller beantragt eine Befreiung vom Bebauungsplan:
  - für die Überschreitung der zulässigen GFZ von 0,5 auf geplant 0,55.
  - für eine Flachdachgaube mit 3° Dachneigung; zulässig sind Giebel-,
      Walm-, Schlepp- und Dreiecksgauben.
  - für eine Auffüllung von 100,99 m² für die vor dem Haus geplanten Stellplätze.
- Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Stellplatzsatzung fehlen.
- Die Baugrenze wurde talseits um ca. 1,50 m bis 4,00 m überschritten.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Auf die besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie der Stadtwerke Würzburg AG vom 07.12.2021 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2021 13:57 Uhr