Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss Nr. 2021-082; Neubau einer Dachgaube (2-geschossige Bauweise) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 381/2, Herrenweg 35, Bebauungsplan "Am Malbaum", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.12.2021 ö 1.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.



Erläuterung:

Die Bauwerber planen die Erstellung einer Dachgaube mit einer Breite von 5,00 m. Das Schreiben zur formlosen Anfrage wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.


Beratung:

Das Gebäude befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Am Malbaum“. Im Bebauungsplan ist geregelt, dass Dachgauben ab einer Dachneigung von 38° zulässig sind. Die Breite der Dachgaube darf maximal 2,50 m betragen. Die Summe der Dachgaubenbreite darf 30% der Firstlänge nicht überschreiten. Zudem darf die Traufe nicht unterbrochen werden und der Abstand zum First muss mindestens 50 cm betragen.
Zulässig sind 2 Vollgeschosse mit einer Traufhöhe von maximal 6,10 m.

Das Gebäude, Baugenehmigung von 1970, hat eine Dachneigung von 20°. Das Gebäude ist zum Nordwesten eingeschossig und nach Südosten 2-geschossig. Die vom Bauwerber beantrage Dachgaube wird von der Verwaltung als 2-geschossiger Aufbau gesehen und entspricht somit dem Bebauungsplan. Eine Dachgaube liegt immer in einer Dachfläche.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt die Erteilung seines Einvernehmens bei der konkreten Bauantragstellung für die 2-geschossige Erweiterung (Dachgaube) in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2021 13:57 Uhr