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HH-Ansatz
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Aufgabenart
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Haushaltsrechtlich nicht relevant.
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Erläuterung:
Die Bauwerberin plant die o. g. Nutzungsänderung. Im Erdgeschoss ist eine Espressobar mit einer Nutzfläche von 24,38 m² geplant. Weiter ist im Erdgeschoss eine Büronutzung mit 21,15 m² und im Dachgeschoss sind zwei Büros mit 10,24 m² und 20,68 m² geplant.
Der Kellerbereich bleibt unverändert Lager.
Beratung:
Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:
- Die Nachbarbeteiligung und die Zustimmung von den Eigentümern der Nachbargrundstücke Fl.-Nrn. 252/4, 251 und 252 fehlen.
- Die Antragstellerin hat den Lageplan und die Bauzeichnungen nicht unterzeichnet.
- Gemäß Genehmigungsbescheid von 1996 waren für das bestehende Wohnhaus 1,5 Stellplätze, für den Laden 1,5 Stellplätze und für die Werkstatt ein Stellplatz erforderlich (Gesamt: vier Stellplätze).
- Für die geplante Nutzungsänderung sind für das bestehende Wohnhaus 1,5 Stellplätze, für die Büronutzung drei Stellplätze und für die Espressobar 2,5 Stellplätze nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlich (Gesamt: sieben Stellplätze). Zudem sind noch zwei Fahrradabstellplätze erforderlich.
Nachgewiesen hat die Bauherrin fünf Stellplätze, die allerdings in ihrer Breite und Länge nicht der heutigen Stellplatzsatzung entsprechen, sondern entsprechend der Größenordnung, die zum Zeitpunkt des Genehmigungsbescheides von 1996 erforderlich war, gebaut wurden.
- Für das rückwärtige Wohngebäude sind im hinteren Teil des Grundstückes zwei Stellplätze geplant; einer als gefangener Stellplatz. Der Antrag auf Abweichung wird dem Bau- und Umweltausschuss vorgelegt.