Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-051; Neubau eines Ärztehauses mit offener Mittelgarage im Erdgeschoss auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3520, Grundweg 2, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 03.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 03.08.2021 ö 1.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.



Erläuterung:

Die Antragsteller beantragen eine Baugenehmigung für den Neubau eines
Ärztehauses mit offener Mittelgarage im EG auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3520, Grundweg - Ecke Heidelberger Straße.
Der Antrag wird nach § 34 BauGB als Innenbereichsvorhaben behandelt Es liegt zudem im festgesetzten Sanierungsgebiet und im Bereich des amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes „Kühbachverrohrung“.

Beratung:
Bei der Vorprüfung wurde folgendes festgestellt:

- Die Planung sieht ein dreigeschossiges Gebäude mit drei getrennt nutzbaren Arztpraxen in den jeweiligen Obergeschossen sowie eine Parkfläche im Erdgeschoss in konventioneller Bauweise vor. Die geneigten Dachflächen sollen extensiv begrünt werden. Die Fassade soll hinterlüftet und mit Ziegeln verkleidet werden.
- Die Nachbarn haben nicht auf den Plänen unterschrieben.
- Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung wären für das Objekt 22 Stellplätze erforderlich, es können jedoch nur 18 Stück (incl. ein barrierefreier Stellplatz) nachgewiesen werden. Die Stellplätze haben teilweise nur eine Länge von 5,00 m anstatt den in der gemeindlichen Satzung geforderten 5,50 m. Es wurde deshalb von den Bauwerbern ein Antrag auf Befreiung von der Anzahl und Größe eingereicht. Anstelle von 4 notwendigen Fahrradstellplätzen werden 8 Stück zu Verfügung gestellt werden.
- Eine mögliche Erweiterung (Vertiefung) der gemeindlichen Retentions fläche auf Fl.-Nr. 3515/4 (Graben) wurde vom Antragsteller bereits im Vorfeld mit der Verwaltung abgestimmt. Die Verwaltung empfiehlt in diesem Zusammenhang dem Bauherrn zu prüfen, inwieweit die technischen Anlagen im EG gegen ein mögliches Überflutungsszenario geschützt werden können. 
- Der erforderliche amtliche Lageplan fehlt.
- Die Angabe der Dachneigung fehlt.

Nach Ansicht der Verwaltung stehen dem geplanten Bauvorhaben keine Einwände entgegen, da es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügt. Hinsichtlich des Maß der baulichen Nutzung sind vor allem entlang der Hauptstraße Geschäftshäuser mit einer vergleichbaren Grundfläche unter Berücksichtigung der seit Anfang 2021 neu eingeführten Abstandsregeln in nennenswerter Anzahl vorhanden. 

Beschluss

Dem Bauvorhaben und den notwendigen Befreiungen wird unter Berücksichtigung der Hinweise und Auflagen zugestimmt.

Die Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet des Marktes Höchberg.

Das Grundstück liegt im Bereich des Überschwemmungsgebietes „Kühbachverrohrung“ im Bereich der Hauptstraße. Gegen die Erweiterung der gemeindlichen Retentionsfläche auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3515/4 (Graben) bestehen keine Einwände. 

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 23.02.2021 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.09.2021 09:25 Uhr