Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-053; Hi-Tech Zentrum, Parkplatz Erweiterung Bauteil 3 auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 2920/1, 2921/1, 2922/1 und 2923/1, Tannenstück, § 35 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 03.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 03.08.2021 ö 1.5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.



Erläuterung:

Bereits im Jahr 2007 hatte der Bauwerber die Baugenehmigung für die Errichtung eines (weiteren) Parkplatzes für das Hi-Tech Zentrum beantragt und mit Bescheid des Landratsamtes Würzburg (BG-2007-501) auch so erhalten. Da sich die Umsetzung aus betriebsinternen Gründen verzögerte, wurde die erteilte Baugenehmigung mehrmals (2011 und 2013) verlängert. Mit Schreiben vom 04.11.2015 beantragte der Antragsteller erneut die Verlängerung. Der Bau- und Umweltausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung am 08.12.2015 dem Antrag auf Verlängerung letztmalig zugestimmt. Das Landratsamt Würzburg konnte jedoch den Verlängerungsantrag nicht abschließend verbescheiden, da die Baugenehmigung bereits seit dem 08.11.2015 abgelaufen war und eine Verlängerung des Antrages nur dann möglich gewesen wäre, wenn bis zu diesem Zeitpunkt der Antrag beim Landratsamt eingegangen wäre.  

Der Bauherr plant nun die Realisierung der Parkplatzerweiterung und stellt deshalb erneut einen Antrag auf Baugenehmigung. Nach Angabe des Bauherrn ist für die nachhaltige Entwicklung des Geländes der Wölfel Gruppe der Parkplatz erforderlich, um dem aktuell bestehenden Bedarf an Stellplätzen im Bereich der östlichen Grundstückgrenze zu begegnen. Darüber hinaus ist es nur auf diesem Weg möglich, den Entfall von bereits errichteten Stellplätzen während der Baumaßnahmen für weitere Gebäude in der Max-Planck-Straße zu kompensieren, so dass der Parkplatz eine notwendige Voraussetzung für weitere Baumaßnahmen darstellt.

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:
- Die Baugrundstücke sind im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan des Marktes Höchberg bereits als „Parkplatzflächen“ ausgewiesen. 
- Die Nachbarbeteiligung wurde bislang nicht durchgeführt. 
- Die Stellplätze entsprechen hinsichtlich ihrer Größe nicht der gemeindlichen Stellplatzsatzung. 

Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bauantrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterzuleiten, wenn der Bauwerber die Planunterlagen dahingehend abgeändert bzw. ergänzt hat, dass die Stellplätze den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung entsprechen und die ordnungsgemäße Entwässerung der Parkplatzanlage und die Versickerungsfähigkeit des Bodens - insbesondere im Bereich der ausgebildeten Mulde - nachgewiesen wurde. 

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 15.06.2021 wird hingewiesen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

Datenstand vom 07.09.2021 09:25 Uhr