Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-007; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Grenzgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 533/134, Bayernstraße 16, Bebauungsplan "Südlich der Bayernstraße", § 30 BauGB; hier: Antrag auf Befreiung für die Garage außerhalb des Baufeldes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 03.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 03.08.2021 ö 1.6

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.



Erläuterung:

Der Bauwerber beabsichtigt ein Einfamilienwohnhaus mit Garage zu errichten. Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 23.02.2021 dem Vorhaben bereits zugestimmt und das Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen erteilt. 

Von Seiten des Landratsamtes wurde nun im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens festgestellt, dass eine weitere Befreiung für die Errichtung der geplanten Grenzgarage erforderlich ist, da diese nicht an dem im Bebauungsplan vorgesehenen Standort errichtet werden soll. Der Bauwerber hat deshalb mit Schreiben vom 20.07.2021 um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gebeten. 

Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag zuzustimmen, da keine städtebaulichen Gründe gegen die Erteilung der Befreiung bestehen. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Südlich der Bayernstraße“ hinsichtlich des Garagenstandortes zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.09.2021 09:25 Uhr