Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der B27 - 6. Änderung" | Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 03.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 03.08.2021 ö 4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
nicht haushaltsrelevant (Kosten werden vom Antragssteller getragen)

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 13.07.2021 mit dem Antrag auf Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet südlich der B27“ für die Schaffung von neuem Wohnraum in einem ehemalig gewerblich genutzten Bürogebäude befasst und sich für die Durchführung eines entsprechenden Verfahrens zur Bebauungsplanänderung ausgesprochen. 
Das Vorhaben dient der Innenentwicklung, da der gewerbliche Leerstand - welcher bereits seit längerer Zeit in dem Gebäude vorhanden ist - mit dieser Änderung für Wohnzwecke aktiviert werden kann. Ziel der Änderung ist es deshalb, durch die Anpassung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Gewerbegebiet südlich der B27“ dem Grundstück diese geplante Umnutzung zu ermöglichen und damit dem Prinzip des Flächensparens durch Nachverdichtung im Innenbereich entsprechend Rechnung zu tragen.

In der heutigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses soll nun der nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB erforderliche Aufstellungsbeschluss für die Einleitung des Änderungsverfahrens sowie der Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach dem BauGB gefasst werden. 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB kann deshalb verzichtet werden. Nach der Billigung des Planentwurfes schließt sich somit auch gleich das öffentliche Auslegungsverfahren (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) an. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nach § 2 Abs. 1 BauGB die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet südlich der B27“ im Rahmen des 6. Änderungsverfahrens. Der Anlass sowohl die Ziele und Zwecke der Planung sind im vorstehenden Sachvortrag begründet. Die Bebauungsplanteilaufhebung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

Der Umgriff des Planungsgebietes umfasst die Fl.-Nr. 3192/3 sowie Teilflächen der öffentlichen Verkehrsanlagen Fl.-Nrn. 3936/1 (Kister Straße) sowie 2796/7 (Otto-Hahn-Straße) der Gemarkung Höchberg. 

Das Planungsgebiet hat eine Größe von 1.480 m²; dessen Umgriff ist aus folgendem unmaßstäblichen Lageplanausschnitt ersichtlich.

Lageplanausschnitt:



Zudem billigt der Bau- und Umweltausschuss den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet südlich der B 27 - 6. Änderung“ in der Fassung vom 03.08.2021 mit Begründung und beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsbüro Wegner, Veitshöchheim mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.09.2021 09:25 Uhr