Erlass der Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan sowie Finanzplan bis 2025
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 25.01.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Haushaltsentwurf 2022 wurde in der Marktgemeinderatssitzung am 23.11.2021 eingebracht und in der Sitzung am 14.12.2022 beraten.
Dem Marktgemeinderat wird der Haushaltsplan mit folgenden Eckdaten zur Verabschiedung vorgelegt:
Volumen Verwaltungshaushalt
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23.967.970 €
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Volumen Vermögenshaushalt
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10.768.500 €
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Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum
Vermögenshaushalt
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1.114.050 €
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Investitionsrate/ freie Spitze
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1.065.000 €
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Rücklagenentnahme
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4.903.250 €
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Kreditaufnahme
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2.000.000 €
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Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2022
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222,91 €
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Den Haushaltsplan 2022 erhalten alle Mitglieder des Marktgemeinderates in gedruckter Form.
Die Änderungen des Haushaltsplans gegenüber dem Haushaltsentwurf sowie der Vorbericht und der endgültige Haushaltsplan stehen im RIS.
1. Bürgermeister Alexander Knahn hält seine Haushaltsrede. Auf Anregung von Marktgemeinderätin Susanne Cimander soll künftig im Marktgemeinderat abgefragt werden, ob der Haushaltsplan schriftlich oder in elektronischer Form benötigt wird.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt folgende Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan sowie dem Finanzplan bis 2025.
HAUSHALTSSATZUNG
des Marktes Höchberg
Landkreis Würzburg
für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Höchberg folgende
Haushaltssatzung:
§ 1 Haushaltsplan
Der beigefügte Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt im Verwaltungshaushalt
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in Einnahmen und Ausgaben mit
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23.967.970 €
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und im Vermögenshaushalt
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in Einnahmen und Ausgaben mit
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10.768.500 €
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ab. Das gesamte Haushaltsvolumen beträgt somit
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34.736.470 €
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§ 2 Kreditaufnahmen
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird festgesetzt auf 1.125.000 €.
§ 4 Realsteuerhebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
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a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)
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350 v.H.
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b) für die Grundstücke (B)
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350 v.H.
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der Steuermessbeträge.
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2. Gewerbesteuer
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350 v.H.
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der Steuermessbeträge.
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§ 5 Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 1.800.000 €.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2022 08:13 Uhr