Erlass der Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan sowie Finanzplan bis 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 25.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 25.01.2022 ö 1

Sachverhalt

Der Haushaltsentwurf 2022 wurde in der Marktgemeinderatssitzung am 23.11.2021 eingebracht und in der Sitzung am 14.12.2022 beraten.
Dem Marktgemeinderat wird der Haushaltsplan mit folgenden Eckdaten zur Verabschiedung vorgelegt:

Volumen Verwaltungshaushalt
23.967.970 €
Volumen Vermögenshaushalt
10.768.500 €
Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum 
Vermögenshaushalt
1.114.050 €
Investitionsrate/ freie Spitze
1.065.000 €
Rücklagenentnahme
4.903.250 €
Kreditaufnahme
2.000.000 €
Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2022
222,91 €

Den Haushaltsplan 2022 erhalten alle Mitglieder des Marktgemeinderates in gedruckter Form.
Die Änderungen des Haushaltsplans gegenüber dem Haushaltsentwurf sowie der Vorbericht und der endgültige Haushaltsplan stehen im RIS.

1. Bürgermeister Alexander Knahn hält seine Haushaltsrede. Auf Anregung von Marktgemeinderätin Susanne Cimander soll künftig im Marktgemeinderat abgefragt werden, ob der Haushaltsplan schriftlich oder in elektronischer Form benötigt wird. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan sowie dem Finanzplan bis 2025.

HAUSHALTSSATZUNG 

des Marktes Höchberg
 Landkreis Würzburg
für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Höchberg folgende
Haushaltssatzung:

§ 1 Haushaltsplan

Der beigefügte Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt. 

Er schließt im Verwaltungshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit
23.967.970 €
und im Vermögenshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit
10.768.500 €
ab. Das gesamte Haushaltsvolumen beträgt somit
34.736.470 €

§ 2 Kreditaufnahmen

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird festgesetzt auf 1.125.000 €.

§ 4 Realsteuerhebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer


a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)
350 v.H.

b) für die Grundstücke (B)
350 v.H.

der Steuermessbeträge.

2. Gewerbesteuer
350 v.H.
    der Steuermessbeträge.


       § 5 Kassenkreditermächtigung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 1.800.000 €.

       § 6 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2022 08:13 Uhr