Satzung über Ehrung verdienter Bürger des Marktes Höchberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 25.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 25.01.2022 ö 3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart




Für die Ehrung verdienter Bürger hat der Markt Höchberg erstmals am 01.05.1982 eine Satzung erlassen. Diese sah die Auszeichnung verdienter Persönlichkeiten mit der silbernen Gemeindeplakette, dem Ehrenring der Gemeinde sowie dem Ehrenbürgerrecht vor.

Durch die erste Änderungssatzung wurde ab 01.12.2000 zusätzlich die goldene Gemeindeplakette sowie die Verleihung von Auszeichnungen an Mitglieder des Marktgemeinderates je nach Zugehörigkeit zum Gremium aufgenommen. Eine Änderung der Satzung wurde zwischenzeitlich in den Fraktionen beraten, danach sollten unterschiedliche Stufen der Würdigung aufgehoben werden. Neben der höchsten Auszeichnung, dem Ehrenbürgerrecht gem. Artikel 16 der Gemeindeordnung sollte nur noch eine weitere Form der Auszeichnung in die Satzung aufgenommen werden. Weiterhin sollte die Ehrung für die Zugehörigkeit im Marktgemeinderat entfallen und zusätzlich eine Begrenzung der Anzahl der Ehrungen pro Jahr vorgenommen werden. Aus Sicht der Verwaltung wurde daher vorgeschlagen die Auszeichnung mit der goldenen Gemeindeplakette sowie dem Ehrenring des Marktes Höchberg künftig nicht mehr mit in die Satzung aufzunehmen, als Auszeichnung stehen dann nur die silberne Gemeindeplakette sowie das Ehrenbürgerrecht zur Verfügung. In der bisherigen Änderungssatzung ist die Verleihung der silbernen Gemeindeplakette bereits auf 5 Personen jährlich beschränkt.
Nachdem der TOP in der Sitzung des Marktgemeinderates am 26.10.2021 abgesetzt wurde hat die Verwaltung das Meinungsbild aus dem Marktgemeinderat berücksichtigt und die Vorlage überarbeitet.

Der Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung des MGR am 23.11.2021 wiederum abgesetzt, zwischenzeitlich hat das vom Bürgermeister angebotene Gespräch mit Mitgliedern des Marktgemeinderates stattgefunden, die besprochenen Änderungen sind berücksichtigt und werden in der Sitzung erläutert.

Beschluss 1

Satzung über Ehrungen verdienter Bürger des Marktes Höchberg

Der Markt Höchberg beschließt auf Grund Artikel 23 Satz 1 GO folgende Satzung:

§ 1

Der Markt Höchberg verleiht an verdiente Persönlichkeiten 

  1. Die silberne Gemeindeplakette
  2. Die goldene Gemeindeplakette
  3. Das Ehrenbürgerrecht (Artikel 16 Gemeindeordnung)


§ 2


1.         Die silberne Gemeindeplakette mit Urkunde kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich um das Wohl des Marktes Höchberg und deren Bürger Verdienste erworben haben.

An Mitglieder des Marktgemeinderates wird die silberne Gemeindeplakette nach einer Zugehörigkeit von 12 Jahren ebenfalls verliehen.

               Die Verleihung der silbernen Gemeindeplakette ist jährlich auf 5 Personen beschränkt.

2.                Die goldene Gemeindeplakette mit Urkunde kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich um das Wohl des Marktes Höchberg und deren Bürger besondere Verdienste erworben haben.

       An Mitglieder des Marktgemeinderates wird die goldene Gemeindeplakette nach einer Zugehörigkeit von 24 Jahren ebenfalls verliehen.

       Die Verleihung der goldenen Gemeindeplakette ist jährlich auf 5 Personen beschränkt.

3.        Das Ehrenbürgerrecht wird als höchste Auszeichnung an Persönlichkeiten verliehen, die sich durch hervorragende Leistungen in außergewöhnlicher Weise um den Markt Höchberg verdient gemacht haben.

§ 3 


1.         Die silbernen und goldenen Gemeindeplaketten und das Ehrenbürgerrecht werden durch Beschluss des Marktgemeinderates verliehen.   

2.         Vorschläge zur Verleihung der Auszeichnung können vom 1. Bürgermeister, dessen Stellvertretern und den Fraktionen des Marktgemeinderates eingereicht werden. Die Vorschläge sind ausführlich zu begründen.

3.        Über die Auszeichnung beschließt der Marktgemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung.

4.         Die Auszeichnung wird im Rahmen eines Empfangs oder in ähnlich    
               würdigem Rahmen übergeben.

                                                                                               
§ 4


Die silbernen und goldenen Gemeindeplaketten haben die Form einer Münze. Die Vorderseite zeigt das Logo von Höchberg mit dem Gemeindewappen in der Mitte und der Aufschrift „Markt Höchberg“. Die Motive sind zeichnerisch und nicht erhaben dargestellt. Die Rückseite der Gemeindeplakette trägt die Worte „für besondere Verdienste“ mit dem Datum der Verleihung und dem Namen des zu Ehrenden.

                                                                                               
§ 5


1.        Die silbernen und goldenen Gemeindeplaketten werden mit einer Urkunde verliehen, die folgenden Wortlaut hat: „…….hat sich um das Wohl des Marktes Höchberg und dessen Bürgern verdient/besonders verdient gemacht. Der Marktgemeinderat hat ihm/ihr deshalb mit Beschluss vom ….….. in dankbarer Anerkennung die silberne/goldene Gemeindeplakette des Marktes Höchberg verliehen.“


2. Mit der Aushändigung wird die Gemeindeplakette Eigentum des Ausgezeichneten.


§ 6


  1.        Die Ehrungen nach § 1 können einer Persönlichkeit nebeneinander zugeteilt werden.

  1. Die Ehrenbürger sind zu allen festlichen Veranstaltungen des Marktes Höchberg als Ehrengäste einzuladen.

  1. Eine Ehrung kann wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen werden. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitgliedern des Marktgemeinderates. Die Urkunde und die Gemeindeplakette sind in diesem Fall an den Markt Höchberg zurückzugeben.

Diese Satzung tritt am 1.1.2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Ehrungen nach der Satzung finden im jährlichen Wechsel mit einer Ehrenamtsgala statt. Diese soll erstmals 2022 stattfinden, die örtlichen Vereine und Organisationen werden dazu um Meldungen gebeten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2022 08:13 Uhr