Satzung über Ehrungen verdienter Bürger des Marktes Höchberg
Der Markt Höchberg beschließt auf Grund Artikel 23 Satz 1 GO folgende Satzung:
§ 1
Der Markt Höchberg verleiht an verdiente Persönlichkeiten
- Die silberne Gemeindeplakette
- Die goldene Gemeindeplakette
- Das Ehrenbürgerrecht (Artikel 16 Gemeindeordnung)
§ 2
1. Die silberne Gemeindeplakette mit Urkunde kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich um das Wohl des Marktes Höchberg und deren Bürger Verdienste erworben haben.
An Mitglieder des Marktgemeinderates wird die silberne Gemeindeplakette nach einer Zugehörigkeit von 12 Jahren ebenfalls verliehen.
Die Verleihung der silbernen Gemeindeplakette ist jährlich auf 5 Personen beschränkt.
2. Die goldene Gemeindeplakette mit Urkunde kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich um das Wohl des Marktes Höchberg und deren Bürger besondere Verdienste erworben haben.
An Mitglieder des Marktgemeinderates wird die goldene Gemeindeplakette nach einer Zugehörigkeit von 24 Jahren ebenfalls verliehen.
Die Verleihung der goldenen Gemeindeplakette ist jährlich auf 5 Personen beschränkt.
3. Das Ehrenbürgerrecht wird als höchste Auszeichnung an Persönlichkeiten verliehen, die sich durch hervorragende Leistungen in außergewöhnlicher Weise um den Markt Höchberg verdient gemacht haben.
§ 3
1. Die silbernen und goldenen Gemeindeplaketten und das Ehrenbürgerrecht werden durch Beschluss des Marktgemeinderates verliehen.
2. Vorschläge zur Verleihung der Auszeichnung können vom 1. Bürgermeister, dessen Stellvertretern und den Fraktionen des Marktgemeinderates eingereicht werden. Die Vorschläge sind ausführlich zu begründen.
3. Über die Auszeichnung beschließt der Marktgemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung.
4. Die Auszeichnung wird im Rahmen eines Empfangs oder in ähnlich
würdigem Rahmen übergeben.
§ 4
Die silbernen und goldenen Gemeindeplaketten haben die Form einer Münze. Die Vorderseite zeigt das Logo von Höchberg mit dem Gemeindewappen in der Mitte und der Aufschrift „Markt Höchberg“. Die Motive sind zeichnerisch und nicht erhaben dargestellt. Die Rückseite der Gemeindeplakette trägt die Worte „für besondere Verdienste“ mit dem Datum der Verleihung und dem Namen des zu Ehrenden.
§ 5
1. Die silbernen und goldenen Gemeindeplaketten werden mit einer Urkunde verliehen, die folgenden Wortlaut hat: „…….hat sich um das Wohl des Marktes Höchberg und dessen Bürgern verdient/besonders verdient gemacht. Der Marktgemeinderat hat ihm/ihr deshalb mit Beschluss vom ….….. in dankbarer Anerkennung die silberne/goldene Gemeindeplakette des Marktes Höchberg verliehen.“
2. Mit der Aushändigung wird die Gemeindeplakette Eigentum des Ausgezeichneten.
§ 6
- Die Ehrungen nach § 1 können einer Persönlichkeit nebeneinander zugeteilt werden.
- Die Ehrenbürger sind zu allen festlichen Veranstaltungen des Marktes Höchberg als Ehrengäste einzuladen.
- Eine Ehrung kann wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen werden. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitgliedern des Marktgemeinderates. Die Urkunde und die Gemeindeplakette sind in diesem Fall an den Markt Höchberg zurückzugeben.
Diese Satzung tritt am 1.1.2022 in Kraft.