Gebührenkalkulation Wasser


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.8141.1171
0.8141.1173
1.380.000 €
80.000 €
freiwillig

Grundsätzliches

Die Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung sind von den Nutzern zu tragen. Das Kostendeckungsprinzip besagt, dass das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken soll (sog. Kostendeckungsgebot). Weiterhin legt das Kostendeckungsprinzip fest, dass das Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Kosten nicht überschreiten soll (sog. Kostenüberschreitungsverbot).
Die laufenden Kosten der Wasserversorgung sind bereits in der mittelfristigen Finanzplanung (bis 2025) des Haushaltsplans 2022 enthalten. Die Abschreibungen und Auflösungen wurden den Anlagennachweisen der Marktgemeinde entnommen.

Gebührenentwicklung

Die Wassergebühr wurde letztmalig zum 01.11.2019 um 30 Cent auf 2,87 €/m³ erhöht. Eine Übersicht über die Gebührenentwicklung gibt folgende Tabelle. Zudem wurde zum 01.11.2011 erstmals eine Grundgebühr auf Wasserzähler in Höhe von 24,00 €/ Jahr eingeführt.

Rechnungsergebnisse der Vorjahre

Nach derzeitiger Rechtslage sind die Rechnungsergebnisse der Vorjahre durch eine periodengerechte Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben entsprechend zu korrigieren. Sich danach ergebende Überdeckungen (Gewinne) müssen innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden. Unterdeckungen können ausgeglichen werden. Die Entscheidung über den Ausgleich obliegt dem Gemeinderat.
Ein Ausgleich von Über- und Unterdeckungen muss durch konkrete Einstellung in künftige Gebührenkalkulationen erfolgen. 

Es sind folgende Kostenunter- und -überdeckungen entstanden:

Haushaltsjahr 2021
- 42.985,04 €
Haushaltsjahr 2020
86.392,08 €
Haushaltsjahr 2019
19.438,36 €
Insgesamt
62.845,40 €


Entwicklung im laufenden Jahr

Das laufende Jahr 2022 wird wahrscheinlich mit einem Defizit von knapp. 50.000 Euro abschließen. 

Gebührenkalkulation

Es ist rechtlich zulässig, dass die Gebührenkalkulation einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren umfasst. Um einigermaßen solide Berechnungsgrundlagen zu erhalten, wurde ein dreijähriger Kalkulationszeitraum gewählt.
Im Kalkulationszeitraum wird mit einer Wasserverkaufsmenge von 461.706 m³ gerechnet. In den letzten Jahren stagniert die Wasserverkaufsmenge. Seit dem Jahr 2014 hat sie sich zwischen 432.570 m³ – 481.316 m³ bewegt. Bei steigender Kostenstruktur führt eine gleichbleibende Verkaufsmenge zu höheren Verbrauchsgebühren. 
 
Die errechnete Gebührenobergrenze von 2,94 €/m³ wurde für einen mehrjährigen Zeitraum mit Ausgleich der Überdeckung der letzten Jahre ermittelt. Durch die einheitliche Gebühr für den gesamten Kalkulationszeitraum werden Gebührenschwankungen vermieden.

Bei der Ermittlung der Wassergebühr für den Zeitraum 01.11.2022 bis 31.10.2025 wurden folgende Parameter zu Grunde gelegt:

Kalkulation bei gleichbleibender Grundgebühr

Gesamtdeckungsbedarf A
4.135.900,00 €
Ergebnis 01.11.2019 – 31.10.2022
62.845,40 €
Gesamtdeckungsbedarf B:
4.073.054,60 €


Frischwassermenge (461.706 m³/Jahr x 3 Jahre):
1.385.118 m³
Kostendeckende Gebühr inkl. Ergebnisse der Vorjahre
2,94 €/m³


Kalkulation bei steigender Grundgebühr

Q3 
in m³/h
Anzahl in 
Höchberg 
Gebühr bisher pro Jahr und Zähler
Gebühr neu pro Jahr und Zähler
4
3004
          24,00 € 
          30,00 € 
10
16
          57,60 € 
          75,00 € 
16
5
          96,00 € 
       120,00 € 
25
9
       480,00 € 
       187,50 € 
63
1
       768,00 € 
       472,50 € 
100
4
       960,00 € 
   750,00 € 
250
1
   960,00 € 
    1.875,00 € 
Summe
3040
 
 















Gesamtdeckungsbedarf A
4.032.191,80 €
Ergebnis 01.11.2019 – 31.10.2022
62.845,40 €
Gesamtdeckungsbedarf B:
3.969.346,40 €


Frischwassermenge (461.706 m³/Jahr x 3 Jahre):
1.385.118 m³
Kostendeckende Gebühr inkl. Ergebnisse der Vorjahre
2,87 €/m³

Fazit

Bei einer prognostizierten jährlichen Abwassermenge von 461.706 m³ und den in der Kalkulation zu Grunde gelegten Einnahmen und Ausgaben ist die derzeitige Gebühr von 2,87 Euro/m³ (netto) nicht mehr kostendeckend. Eine Gebührenerhöhung ist deshalb notwendig. 

Die weitere Entwicklung der Wassergebühr wird in den Folgejahren vom notwendigen Instand- und Unterhaltungsaufwand als auch von den künftig zu veranschlagenden Wassermengen abhängen. Meist werden nicht alle Maßnahmen, die im Finanzplan vorgesehen sind, umgesetzt. Allerdings kann aber wieder eine Erhöhung des Wassereinkaufspreises vom Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain auf den Markt Höchberg zukommen und negative Auswirkungen auf unsere Wassergebühr haben. 

Aus diesen Gründen wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Wassergebühr zum 01.11.2022 zu erhöhen. Entweder verbunden mit einer Grundgebührenerhöhung um 6 Euro auf 30 Euro pro Zähler im Jahr und einer gleichbleibenden Verbrauchsgebühr von 2,87 Euro/m³ oder bei gleichbleibender Grundgebühr eine Verbrauchsgebührenerhöhung auf 2,94 Euro/m³.

.

Beschluss

1)        Der Kalkulation der Wassergebühr vom 1.11.2022 bis 31.10.2025 einschließlich der Schätzung der voraussichtlichen Erlöse, Aufwendungen und Wassermengen wird zugestimmt.

2)        Die Kostenüberdeckung der Jahre 2019 bis 2021 wird aufgelöst.

3) Die Wassergebühr wird zum 1.11.2022 auf 2,94 Euro/m³ (netto) erhöht. 
Die Grundgebühr wird nicht erhöht. 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung ist wie folgt zu ändern:

2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Höchberg
vom ….
(2. Änderungssatzung)


Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Höchberg folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:


§ 1

§ 10 Abs. 1 Satz 2 BGS-WAS wird wie folgt geändert:
Die Gebühr beträgt 2,94 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.


§ 2
Diese Änderungssatzung tritt zum 1. November 2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2022 08:34 Uhr