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HH-Ansatz
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Aufgabenart
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0.8141.1171
0.8141.1173
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1.380.000 €
80.000 €
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freiwillig
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Grundsätzliches
Die Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung sind von den Nutzern zu tragen. Das Kostendeckungsprinzip besagt, dass das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken soll (sog. Kostendeckungsgebot). Weiterhin legt das Kostendeckungsprinzip fest, dass das Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Kosten nicht überschreiten soll (sog. Kostenüberschreitungsverbot).
Die laufenden Kosten der Wasserversorgung sind bereits in der mittelfristigen Finanzplanung (bis 2025) des Haushaltsplans 2022 enthalten. Die Abschreibungen und Auflösungen wurden den Anlagennachweisen der Marktgemeinde entnommen.
Gebührenentwicklung
Die Wassergebühr wurde letztmalig zum 01.11.2019 um 30 Cent auf 2,87 €/m³ erhöht. Eine Übersicht über die Gebührenentwicklung gibt folgende Tabelle. Zudem wurde zum 01.11.2011 erstmals eine Grundgebühr auf Wasserzähler in Höhe von 24,00 €/ Jahr eingeführt.
Rechnungsergebnisse der Vorjahre
Nach derzeitiger Rechtslage sind die Rechnungsergebnisse der Vorjahre durch eine periodengerechte Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben entsprechend zu korrigieren. Sich danach ergebende Überdeckungen (Gewinne) müssen innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden. Unterdeckungen können ausgeglichen werden. Die Entscheidung über den Ausgleich obliegt dem Gemeinderat.
Ein Ausgleich von Über- und Unterdeckungen muss durch konkrete Einstellung in künftige Gebührenkalkulationen erfolgen.
Es sind folgende Kostenunter- und -überdeckungen entstanden:
Haushaltsjahr 2021
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- 42.985,04 €
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Haushaltsjahr 2020
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86.392,08 €
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Haushaltsjahr 2019
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19.438,36 €
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Insgesamt
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62.845,40 €
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Entwicklung im laufenden Jahr
Das laufende Jahr 2022 wird wahrscheinlich mit einem Defizit von knapp. 50.000 Euro abschließen.
Gebührenkalkulation
Es ist rechtlich zulässig, dass die Gebührenkalkulation einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren umfasst. Um einigermaßen solide Berechnungsgrundlagen zu erhalten, wurde ein dreijähriger Kalkulationszeitraum gewählt.
Im Kalkulationszeitraum wird mit einer Wasserverkaufsmenge von 461.706 m³ gerechnet. In den letzten Jahren stagniert die Wasserverkaufsmenge. Seit dem Jahr 2014 hat sie sich zwischen 432.570 m³ – 481.316 m³ bewegt. Bei steigender Kostenstruktur führt eine gleichbleibende Verkaufsmenge zu höheren Verbrauchsgebühren.
Die errechnete Gebührenobergrenze von 2,94 €/m³ wurde für einen mehrjährigen Zeitraum mit Ausgleich der Überdeckung der letzten Jahre ermittelt. Durch die einheitliche Gebühr für den gesamten Kalkulationszeitraum werden Gebührenschwankungen vermieden.
Bei der Ermittlung der Wassergebühr für den Zeitraum 01.11.2022 bis 31.10.2025 wurden folgende Parameter zu Grunde gelegt:
Kalkulation bei gleichbleibender Grundgebühr
Gesamtdeckungsbedarf A
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4.135.900,00 €
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Ergebnis 01.11.2019 – 31.10.2022
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62.845,40 €
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Gesamtdeckungsbedarf B:
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4.073.054,60 €
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Frischwassermenge (461.706 m³/Jahr x 3 Jahre):
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1.385.118 m³
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Kostendeckende Gebühr inkl. Ergebnisse der Vorjahre
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2,94 €/m³
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Kalkulation bei steigender Grundgebühr
Q3 in m³/h
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Anzahl in Höchberg
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Gebühr bisher pro Jahr und Zähler
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Gebühr neu pro Jahr und Zähler
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4
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3004
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24,00 €
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30,00 €
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10
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16
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57,60 €
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75,00 €
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16
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5
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96,00 €
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120,00 €
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25
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9
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480,00 €
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187,50 €
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63
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1
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768,00 €
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472,50 €
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100
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4
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960,00 €
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750,00 €
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250
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1
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960,00 €
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1.875,00 €
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Summe
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3040
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Gesamtdeckungsbedarf A
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4.032.191,80 €
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Ergebnis 01.11.2019 – 31.10.2022
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62.845,40 €
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Gesamtdeckungsbedarf B:
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3.969.346,40 €
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Frischwassermenge (461.706 m³/Jahr x 3 Jahre):
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1.385.118 m³
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Kostendeckende Gebühr inkl. Ergebnisse der Vorjahre
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2,87 €/m³
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Fazit
Bei einer prognostizierten jährlichen Abwassermenge von 461.706 m³ und den in der Kalkulation zu Grunde gelegten Einnahmen und Ausgaben ist die derzeitige Gebühr von 2,87 Euro/m³ (netto) nicht mehr kostendeckend. Eine Gebührenerhöhung ist deshalb notwendig.
Die weitere Entwicklung der Wassergebühr wird in den Folgejahren vom notwendigen Instand- und Unterhaltungsaufwand als auch von den künftig zu veranschlagenden Wassermengen abhängen. Meist werden nicht alle Maßnahmen, die im Finanzplan vorgesehen sind, umgesetzt. Allerdings kann aber wieder eine Erhöhung des Wassereinkaufspreises vom Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain auf den Markt Höchberg zukommen und negative Auswirkungen auf unsere Wassergebühr haben.
Aus diesen Gründen wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Wassergebühr zum 01.11.2022 zu erhöhen. Entweder verbunden mit einer Grundgebührenerhöhung um 6 Euro auf 30 Euro pro Zähler im Jahr und einer gleichbleibenden Verbrauchsgebühr von 2,87 Euro/m³ oder bei gleichbleibender Grundgebühr eine Verbrauchsgebührenerhöhung auf 2,94 Euro/m³.
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