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HH-Ansatz
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Aufgabenart
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0.7000.1111
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1.250.000
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Pflichtaufgabe
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Die Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung sind von den Nutzern zu tragen. Das Kostendeckungsprinzip besagt, dass das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken soll (sog. Kostendeckungsangebot). Weiterhin legt das Kostendeckungsprinzip fest, dass das Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Kosten nicht überschreiten soll (sog. Kostenüberschreitungsverbot).
Die laufenden Kosten der Abwasserbeseitigung sind bereits in der mittelfristigen Finanzplanung (bis 2025) des Haushaltsplans 2022 enthalten. Die Abschreibung und Auflösungen wurden den Anlagennachweisen der Marktgemeinde entnommen.
Zur Ermittlung der Abwassermenge wird die verkaufte Frischwassermenge als Wahrscheinlichkeitsmaßstab herangezogen. Für die Jahre 2022 bis 2025 wird mit einem Wasserverbrauch von 461.706 m3 gerechnet; dies entspricht dem Durchschnittsverbrauch der vergangenen Jahre.
Gebührenentwicklung
Die Abwassergebühr wurde letztmalig zum 01.11.2019 von 2,80 €/m3 auf 2,75 €/m3 gesenkt (MGR 30.07.2019). Eine Übersicht über die Gebührenentwicklung gibt folgende Tabelle:
Rechnungsergebnisse der Vorjahre
Nach derzeitiger Rechtslage sind die Rechnungsergebnisse der Vorjahre durch eine periodengerechte Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben entsprechend zu korrigieren. Sich danach ergebende Überdeckungen (Gewinne) müssen innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden. Unterdeckungen können ausgeglichen werden. Die Entscheidung über den Ausgleich obliegt dem Gemeinderat.
Es sind folgende Kostenunter- und –überdeckungen entstanden:
Haushaltsjahr 2021
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- 218.788,33 €
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Haushaltsjahr 2020
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- 159.784,18 €
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Haushaltsjahr 2019
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27.032,45 €
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Insgesamt
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- 351.540,06 €
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Entwicklung im laufenden Wirtschaftsjahr
Das laufende Haushaltsjahr schließt voraussichtlich mit einer Unterdeckung von über 50.000 € ab.
Gebührenkalkulation
Es ist rechtlich zulässig, dass die Gebührenkalkulation einem Zeitraum von bis zu 4 Jahren umfasst. Um einigermaßen solide Berechnungsgrundlagen zu erhalten, wurde ein dreijähriger Kalkulationszeitraum gewählt. Im Kalkulationszeitraum wird mit einer Abwassermenge (Bemessungsgrundlage = Wasserverkaufsmenge) von 461.706 m3 gerechnet. In den letzten Jahren stagniert die Wasserverkaufsmenge.
Die errechnete Gebührenobergrenze von 3,11 €/m3 wurde für einen mehrjährigen Zeitraum mit Ausgleich der Unterdeckung der letzten Jahre ermittelt. Durch die einheitliche Gebühr für den gesamten Kalkulationszeitraum werden Gebührenschwankungen vermieden.
Bei der Ermittlung der Abwassergebühr für den Zeitraum 01.11.2022 bis 31.10.2025 wurden folgende Parameter zu Grunde gelegt:
Gesamtdeckungsbedarf A 3.953.150 €
Ergebnis 2019-2021 351.540 €
Gesamtdeckungsbedarf B: 4.304.690 €
Frischwassermenge (461.706 m3Jahr x 3 Jahre): 1.385.118 m³
Kostendeckende Gebühr inkl. Ergebnisse der Vorjahre 3,11 €
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Alternativberechnung ohne Ergebnisse der Vorjahre:
Gesamtdeckungsbedarf A 3.953.150 €
Frischwassermenge (461.706 m3Jahr x 3 Jahre): 1.385.118 m³
Kostendeckende Gebühr inkl. Ergebnisse der Vorjahre 2,85 €
Fazit
Bei einer prognostizierten jährlichen Abwassermenge von 461.706 m3 und den in der Kalkulation zu Grunde gelegten Einnahmen und Ausgaben sowie der aufgelösten Unterdeckung des vorherigen Kalkulationszeitraums ist die derzeitige Gebühr von 2,75 €/m3 nicht mehr kostendeckend. Die Abwassergebühr müsste somit auf 3,11 €/m3 erhöht werden.
Die weitere Entwicklung der Abwassergebühr wird in den Folgejahren vom notwendigen Instand- und Unterhaltungsaufwand als auch von den künftig zu veranschlagenden Abwassermengen abhängen.
Aus diesem Grund wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Abwassergebühr zum 01.11.2022 auf 2,85 €/m3 zu erhöhen.