Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde (Stellungnahme vom 05.04.2022)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 4.1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Nicht haushaltsrelevant
Kosten trägt Antragssteller

Die Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, teilt Folgendes mit:
Mit dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf wird ein rd. 0,09 ha großes Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Anlass ist die Planung einer bilingualen Kindertagesstätte einschließlich Kinderkrippe und einer Wohnung für das Betreuungspersonal auf dem Grundstück Fl.Nr. 1588/16, Gemarkung Höchberg.
Die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde erhebt in ihrer Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange zu dem Bauleitplanentwurf keine Einwände.
Hinweise
Nach dem hiesigen Planungs- und Bestandskartenwerk verläuft die Richtfunkverbindung „Würzburg 2 – Zellingen 0“ durch das Plangebiet. Daher sollte, falls nicht bereits geschehen, ggf. auch die Telekom beteiligt werden.
Diese Stellungnahme ergeht ausschließlich aus der Sicht der Raumordnung und Landesplanung. Eine Prüfung und Würdigung sonstiger öffentlicher Belange ist damit nicht verbunden.
Es wird gebeten, der Regierung von Unterfranken nach Abschluss die rechtskräftige Fassung des Bebauungsplans mit Begründung auf digitalem Wege (Art. 30 BayLplG) an folgende E-Mail-Adresse zukommen zu lassen: poststelle@reg-ufr.bayern.de

Beschluss

Die Hinweise der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, werden zur Kenntnis genommen. Aufgrund dieser Hinweise ist eine Änderung der Planung nicht erforderlich.
Die Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Süd, wurde am Verfahren beteiligt.
Die rechtskräftige Fassung des Bebauungsplans ist der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, nach Abschluss des Verfahrens in digitaler Form zu übermitteln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2022 08:34 Uhr