Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Landratsamtes Würzburg, Immissionsschutz (Stellungnahme vom 29.04.2022)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 4.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Nicht haushaltsrelevant
Kosten trägt Antragssteller

Das Landratsamt Würzburg nimmt als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB im Bauleitplanverfahren wie folgt Stellung:
Immissionsschutz
Zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ i.d.F. vom 08.03.2022 wird aus der Sicht des Immissionsschutzes wie folgt Stellung genommen:
Es liegt ein Entwurf des B-Planes sowie der Begründung vom 08.03.2022 vor. Zusätzlich ein Plan des Erdgeschosses vom 08.03.2022 und Obergeschosses des geplanten Bauvorhabens vom 03.03.2022 sowie eine Beschreibung des Vorhabens vom 08.03.2022.
1.     Sachverhalt, Standort
1.1   Der Änderungsbereich der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ liegt im Osten von Höchberg und beinhaltet eine Fläche von ca. 907 qm auf dem Grundstück Fl.Nr. 1588/16 (Kapellenweg Nr. 15) der Gemarkung Höchberg. Das Flurstück befindet sich bisher im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ von 1989 in einem reinen Wohngebiet (WR). An das Planungsgebiet grenzt nördlich ein Reines Wohngebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Frankenwarte Nord 1. Änderung“ an und westlich ein Allgemeines Wohngebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Frankenwarte West“ von 1997.
1.2   Der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 1588/16 der Gemarkung Höchberg plant laut Begründungsentwurf eine bilinguale Kindertagesstätte mit 12 Betreuungsplätzen einschließlich einer Kinderkrippe mit 12 Betreuungsplätzen und einer Wohnung für das Betreuungspersonal im OG des geplanten Gebäudes auf dem o.g. Grundstück zu errichten.
        Um das o.g. Vorhaben realisieren zu können, soll der bestehende rechtskräftige Bebauungsplan „Frankenwarte Süd“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1588/16 geändert werden. Im zu ändernden Planbereich soll ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gem. § 4 BauNVO festgesetzt werden, in dem das Vorhaben als Anlage für soziale Zwecke allgemein zulässig ist. Die Anpassung des Flächennutzungsplans erfolgt im Rahmen der zurzeit laufenden Gesamtüberarbeitung des Flächennutzungsplans.
1.3   Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1588/16 sollen zukünftig 6 Stellplätze entstehen, die direkt von der Straße „An der Frankenwarte“ bzw. vom Kapellenweg her angefahren werden können.
2.     Beurteilung
Vom Planungsbüro werden die durch den Betrieb der Kindertagesstätte und Kinderkrippe entstehenden Schallemissionen insgesamt als nicht erheblich eingestuft. Eine unzumutbare Beeinträchtigung der Wohnnutzung im Umfeld des Grundstücks Fl.Nr. 1588/16 ist nicht zu erwarten.
Hinweis:
Aufgrund der Nähe der geplanten Stellplätze zu den benachbarten Wohnnutzungen im reinen Wohngebiet auf den Flurstücken mit den Fl.Nrn. 1588/3 und 1588/14 ist eine gewerbliche Nutzung der Stellplätze zur Nachtzeit (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) kritisch zu sehen. Gemäß Parkplatzlärmstudie des LfU wird ein Abstand zwischen dem Rand des Parkplatzes und dem nächstgelegenen Immissionsort bei Stellplatznutzung in der Nacht in einem reinen Wohngebiet von 43 m empfohlen. Dieser Abstand wird im vorliegenden Fall weit unterschritten.
Von Seiten des Immissionsschutzes bestehen keine Einwände gegen die 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ i.d.F. vom 08.03.2022.
Die Verträglichkeit des Bauvorhabens und ob sich das Vorhaben in die bestehende Bebauung einfügt, ist im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen.

Beschluss

Die Hinweise des Landratsamtes Würzburg, Immissionsschutz, werden zur Kenntnis genommen. Sie sind im Zuge der weiteren Schritte zur Umsetzung der Planung zu beachten.
Eine gewerbliche Nutzung der im Planungsgebiet geplanten Stellplätze zur Nachtzeit (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) ist nicht vorgesehen. Nächtliche Immissionskonflikte durch zu geringe Abstände der Parkplätze zur benachbarten Wohnbebauung sind daher nicht zu erwarten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2022 08:34 Uhr