Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Landratsamtes Würzburg, Wasserrecht und Bodenschutz (Stellungnahme vom 29.04.2022)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 4.4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Nicht haushaltsrelevant
Kosten trägt Antragssteller

Das Landratsamt Würzburg nimmt als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB im Bauleitplanverfahren wie folgt Stellung:
Wasserrecht und Bodenschutz
Das Gebiet ist als Kartstgebiet bzw. Gebiet mit klüftigem Untergrund eingestuft. Das geplante Vorhaben liegt nicht in einem amtlich festgesetzten Wasserschutzgebiet oder amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet eines Gewässers.
Es wird vorausgesetzt, dass die ordnungsgemäße Erschließung gesichert ist bzw. wird, soweit erforderlich. Erforderliche Ausgleichsflächen sollten als Uferstreifen entlang von Gewässern ausgewiesen werden.
Bezüglich der grundsätzlichen, wasserwirtschaftlichen Belange ist auch der allgemeine amtliche Sachverständige in der Wasserwirtschaft, das zuständige Wasserwirtschaftsamt, hier: Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg im Verfahren durch die Gemeinde zu beteiligen zum: Bodenschutz, Gewässerschutz, Abwasser und Niederschlagswasser.
Durch die o.g. Bauleitplanung werden keine erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen bzw. Erlaubnisse ersetzt. Sofern z.B. Veränderungen an Gewässern/ wasserführenden Gräben vorgesehen sind bzw. Biotope oder Teiche neu errichtet bzw. wesentlich geändert werden sollen, ist dies ggf. in einem separaten wasserrechtlichen Verfahren abzuprüfen. Es wird gebeten dies dann ggf. vorab mit dem WWA abzuklären.
Für die im Geltungsbereich gelegenen Flurstücke besteht kein Eintrag im Altlastenkataster ABuDIS.
Aus Sicht der Unteren Wasserrechtsbehörde bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die geplanten Maßnahmen.

Beschluss

Die Hinweise des Landratsamtes Würzburg, Wasserrecht und Bodenschutz, werden zur Kenntnis genommen. Sie sind im Zuge der weiteren Schritte zur Umsetzung der Planung zu beachten.
In der Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ wird in Kap. 2.2 und 3.3 darauf hingewiesen, dass die Ver- und Entsorgung des Planungsgebiets über das bestehende Leitungsnetz/ bestehende Infrastrukturleitungen sichergestellt werden kann.
Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sollen im Plangebiet in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde realisiert werden.
Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg wurde am Verfahren beteiligt. Eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes liegt bislang nicht vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2022 08:34 Uhr