Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Landratsamtes Würzburg, Denkmalschutz (Stellungnahme vom 29.04.2022)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 4.6

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Nicht haushaltsrelevant
Kosten trägt Antragssteller

Das Landratsamt Würzburg nimmt als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB im Bauleitplanverfahren wie folgt Stellung:
Denkmalschutz
Bei den von der Aufstellung des Bebauungsplans betroffenen Bereichen sind keine denkmalfachlichen Belange betroffen. Soweit eine Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vorliegt, wird auf diese verwiesen.
In die Planurkunde sollten unter den Hinweisen die Verpflichtungen nach Art. 8 BayDSchG aufgenommen werden.

Beschluss

Die Hinweise des Landratsamtes Würzburg, Denkmalschutz, werden zur Kenntnis genommen.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) wurde am Verfahren beteiligt. Eine Stellungnahme des BLfD liegt bislang nicht vor.
In der Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ wird in Kap. 2.4 darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen des Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG zu beachten sind. Ein entsprechender textlicher Hinweis wird auch in die Planurkunde mit aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2022 08:34 Uhr