Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung der Deutschen Telekom Technik GmbH (Stellungnahme vom 14.04.2022)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 4.8

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Nicht haushaltsrelevant
Kosten trägt Antragssteller

Die Deutsche Telekom Technik GmbH dankt für die Information und teilt Folgendes mit:

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i.S.v. § 125 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben.

Zum Bebauungsplan nimmt die Telekom wie folgt Stellung:

Gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Frankenwarte Süd“ bestehen seitens der Telekom keine Einwände. Die Versorgung des Planbereiches ist über das bestehende Leitungsnetz sichergestellt. Zum Zweck der Koordinierung bittet die Telekom um rechtzeitige Mitteilung von Maßnahmen, welche im Geltungsbereich stattfinden werden.

Beschluss

Die Hinweise der Deutschen Telekom Technik GmbH werden zur Kenntnis genommen. Sie sind im Zuge der weiteren Schritte zur Umsetzung der Planung zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2022 08:34 Uhr