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HH-Ansatz
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Aufgabenart
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Nicht haushaltsrelevant
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Kosten trägt Antragssteller
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Die Vodafone Deutschland GmbH bedankt sich in ihrer Stellungnahme vom 27.04.2022 für das Schreiben vom 23.03.2022 und teilt Folgendes mit:
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen des Unternehmens der Vodafone Deutschland GmbH, deren Lage auf den beiliegenden Bestandsplänen dargestellt ist. Die Vodafone Deutschland weist darauf hin, dass deren Anlagen bei der Bauausführung zu schützen bzw. zu sichern sind, nicht überbaut und vorhandene Überdeckungen nicht verringert werden dürfen.
Sollte eine Umverlegung oder Baufeldfreimachung der Telekommunikationsanlagen der Vodafone Deutschland GmbH erforderlich werden, benötigt die Vodafone Deutschland GmbH mindestens drei Monate vor Baubeginn den Auftrag an TDR-S-Bayern.de@vodafone.com, um eine Planung und Bauvorbereitung zu veranlassen sowie die notwendigen Arbeiten durchführen zu können.
Die Vodafone Deutschland GmbH weist ebenfalls darauf hin, dass ihr ggf. (z.B. bei städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen) die durch den Ersatz oder die Verlegung ihrer Kommunikationsanlagen entstehenden Kosten nach § 150 (1) BauGB zu erstatten sind.
Anlagen:
- Lageplan
Weiterführende Dokumente:
- Kabelschutzanweisung Vodafone GmbH
- Kabelschutzanweisung Vodafone Deutschland GmbH
- Zeichenerklärung Vodafone GmbH
- Zeichenerklärung Vodafone Deutschland GmbH
In einer ergänzenden Stellungnahme vom 27.04.2022 teilt die Vodafone Deutschland GmbH Folgendes mit:
Eine Ausbauentscheidung trifft Vodafone nach internen Wirtschaftlichkeitskriterien. Dazu erfolgt eine Bewertung entsprechend der Anfrage zu einem Neubaugebiet. Bei Interesse wird gebeten, sich mit dem Team Neubaugebiete in Verbindung zu setzen:
Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH
Neubaugebíete KMU
Südwestpark 15
90449 Nürnberg
Neubaugebiete.de@vodafone.com
Es wird gebeten, einen Erschließungsplan des Gebietes der Kostenanfrage beizulegen.