Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Bund Naturschutzes in Bayern e. V., Kreisgruppe Würzburg (Stellungnahme vom 07.04.2022)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 4.14

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Nicht haushaltsrelevant
Kosten trägt Antragssteller

Die Kreisgruppe Würzburg, bedankt sich für die Beteiligung am Verfahren und gibt im Namen des Landesverbandes und in Absprache mit der Ortsgruppe Höchberg folgende Stellungnahme ab:

Das überplante Gebiet ist potentieller Lebensraum für z.B. Vogelarten, Zauneidechse, Fledermausarten. Der Bund Naturschutz hält daher eine saP für nötig. Evtl. sind Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nötig. Der auf der Fläche vorgesehene Ausgleich ist nicht akzeptabel, da er auf bereits ökologisch hochwertigen Flächen stattfinden soll, die nicht weiter aufgewertet werden können (z.B. Baumpflanzungen an Standorten mit Baum- und Heckenbestand!). Es käme sogar zu einer Entwertung. Ein Ausgleich im direkten Umfeld der Kindertagesstätte mit Kinderkrippe ist schon aufgrund der einwirkenden Störeffekte sehr problematisch und daher als Ausgleichsfläche abzulehnen.

Beschluss

Die Bedenken und Hinweise des Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Würzburg, werden zur Kenntnis genommen und wie folgt behandelt:
Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Bebauungsplan „Frankenwarte Süd“ bereits als Baugebiet (Reines Wohngebiet) festgesetzt. Durch die Änderung der Festsetzung des Plangebiets in „Allgemeines Wohngebiet“ im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ wird keine neue Fläche im Außenbereich in Anspruch genommen. Vielmehr erfolgt eine Anpassung in einem bereits überplanten Bereich zum Zwecke der Errichtung einer Kindertagesstätte. Dies entspricht dem Ziel der Innenentwicklung vor Außenentwicklung.
Da die Kindertagesstätte mehr als die bislang im Plangebiet für ein Wohngebäude zulässige Grundfläche beansprucht, ergibt sich ein Ausgleichsbedarf für die zusätzlich beanspruchte Fläche. 
Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sollen im Plangebiet in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde realisiert werden. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wurden im Rahmen des Verfahrens keine Einwände gegen die Planung vorgebracht; die Durchführung einer saP wurde nicht gefordert. Eine Änderung der Planung ist daher nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 13.07.2022 08:34 Uhr