Übernahme Eigentümerwege Hexenbruch; Historie und Sachstand


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 26.07.2022 ö 3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart

freiwillig

Die Erschließung und Bebauung des Gebiets Hexenbruch erfolgte durch die Firma Derag mit anschließender Eigentumsübertragung der Straßen (z. B. Albrecht-Dürer-Straße) an den Markt Höchberg. 
Die Nebenstraßen und Fußwege wurden an die Eigentümer mittels Kaufvertrag übertragen und gleichzeitig unwiderruflich öffentlich gewidmet. Problematisch hierbei ist die Sanierung und Unterhaltung der Eigentümerwege durch die zahlreichen Eigentümer, sowie die Gesamthaftung bei Unfällen. 

In den 2000ern übernahm der Markt Höchberg die Baulast der sog. Dürr- und Baderwege. Vor der Übertragung wurden diese Wege nach anerkannten Regeln der Technik grundsaniert. 

Im Jahr 2011 fasste der Marktgemeinderat einen Grundsatzbeschluss für die Eigentümer in zwei Varianten:
  1. Übernahme der Straßenbaulast (Wege sind vor Übernahme zu sanieren)
  2. Eigentumsübertragung (Bei Sanierung durch den Markt Höchberg; Umlegung von 80 % der Kosten auf die Eigentümer) 
Bei Eigentumsübertragung soll pro Eigentümer lediglich eine Pauschale von 100,- € Grunderwerbskosten erhoben werden.

Die Möglichkeit der Umlage der Sanierungskosten war ein entscheidender Faktor, weshalb sich der Marktgemeinderat für die Durchführung solcher Übernahmeverfahren entschlossen hat. 

Die Verwaltung erarbeitete daraufhin die Umsetzung des Grundsatzbeschlusses 
  • in einzelnen Etappen
  • Einteilung des Hexenbruches in sechs Gebiete
  • Erstellen von Informationsvorlagen
  • Abhalten von Informationsveranstaltungen

Der Marktgemeinderat machte bei der Variante der Eigentumsübertragung zur Bedingung, dass ausnahmslos alle Eigentümer eines Gebietes zustimmen müssen.

Im Jahr 2016 wurden die Eigentümerwege in Gebiet 1 (Albrecht-Dürer-Straße) übernommen.

Die Eigentümerwege in Gebiet 3 (Hans-Sachs-Straße Ost) und 4 (Hans-Sachs-Straße West) sollten gemeinsam bei einem Sammelbeurkundungstermin übernommen werden. Für Gebiet 3 (Hans-Sachs-Straße Ost) musste der Beurkundungstermin kurzfristig abgesagt werden, da ein Eigentümer kurzfristig sein Einverständnis zurückzog. Anschließend schlossen sich Weitere dieser Rücknahme an. 

Im Jahr 2018 gründete sich eine Eigentümerinitiative „Hans-Sachs-Straße Ost“ und forderte die Übertragung einzelner Eigentumsanteile eines Weges an den Markt Höchberg. Der Marktgemeinderat lehnte diese Forderung ab und erteilte gleichzeitig eine Ausnahme zum Grundsatzbeschluss. Der Markt Höchberg sollte die Eigentümerwege in Gebiet 3 (Hans-Sachs-Straße Ost) übernehmen, bei der alle Eigentümer eines Weges zustimmten. Ursprünglich sollten alle Eigentümer eines Gebietes zustimmen müssen. 

Ebenfalls 2018 wurde das Kommunalabgabengesetz reformiert und die Erhebung der Straßenausbaubeiträge abgeschafft. 

Folglich wären weitere Eigentumsübertragungen sehr teuer, da eine Umlage nicht mehr erhoben werden darf. Gleichzeitig würde es sich um eine rein freiwillige Leistung handeln. 

Erst im letzten Jahr konnte die Eigentumsübertragung des Gebietes 4 (Hans-Sachs-Straße West) abgeschlossen werden. 

Laut Marktgemeideratsbeschluss sollten die zur Gesetzesänderung noch laufenden Übernahmeverfahren abgeschlossen werden und anschließend eine erneute Behandlung der Thematik im Marktgemeinderat erfolgen. 

Ende letzten Jahres wurden daher nochmals die aktuellen 69 Eigentümer des Gebietes 3 (Hans-Sachs-Ost) angeschrieben. Viele zustimmende Rückmeldungen gingen schnell bei der Verwaltung ein. Einige Eigentümer mussten erinnert werden. Ein Eigentümer lehnte ab. Auch auf wiederholtes nachfragen, war dieser zu keinem Gespräch/Zustimmung bereit. Von einem weiteren Eigentümer fehlt, trotz wiederholter schriftlicher und telefonischer Nachfrage, jegliche Rückmeldung. Nach aktuellem Stand könnten lediglich vier der insgesamt zehn Wege übernommen werden. 

Bei einigen weiteren Wegen z. B. am Derag Zentrum und im südlichen Teil des Hexenbruches (Richtung Mainlandzentrum) ist der Markt Höchberg Eigentümer. 
Die Verwaltung schlägt als mögliche Lösungsvariante vor, den Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2011 aufzuheben und die Übernahme der Straßenbaulast auf relevante Hauptverkehrswege zu konzentrieren.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderat Behl prüft die Verwaltung die Anwendung der Alternative 1 des Beschlusses aus dem Jahr 2011. Alle Unterlagen werden den Mitgliedern des Marktgemeinderates zur Beratung im RIS zur Verfügung gestellt.

Die Fraktionen werden daher gebeten die weitere Vorgehensweise intern zu diskutieren und der Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des Marktgemeinderates Ihre Vorschläge mitzuteilen.

Datenstand vom 16.08.2022 10:00 Uhr