Tiefgaragen-Parkdeck unter dem Tegut Gebäude; Parkregulierungsvarianten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 26.07.2022 ö 4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
1.8800.9510
120.000,00 €
Neue Zufahrt zur Tiefgarage
Freiwillige Aufgabe

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 15.03.2022 wurde die Nutzung und Bewirtschaftung des Parkdecks unter dem Tegut Gebäude durch einen Parkscheinautomaten beschlossen. Im Zuge dessen wurde die Verwaltung beauftragt Parkregulierungsvarianten, vor allem auch für die Sportvereine in der Mainlandhalle, zu erarbeiten und zum Beschluss vorzulegen.

Folgende Varianten werden zur Diskussion gestellt:

1. Gebührenpflichtige Zeiten von Montag bis Freitag:

Variante 1:
Bei einer Regelung der kostenpflichtigen Zeiten von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr ist es den Vereinen ab 16.00 Uhr möglich kostenlos das Parkdeck zu nutzen.

Variante 2:
Die gebührenpflichtigen Zeiten werden analog zu den Parkscheinautomaten im Gemeindegebiet auf 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr festgesetzt.


2. Gebührenpflichtige Zeiten am Samstag/Sonntag:

Variante 1:
Es fallen keine Gebühren an. Somit können die Vereine samstags das Parkdeck kostenlos nutzen.

Variante 2:
Die gebührenpflichtigen Zeiten werden analog zu den Parkscheinautomaten im Gemeindegebiet auf 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr festgesetzt.


3. Gebührenbemessung:

Variante 1:
Die Gebühren werden auf 0,60 € je 60 Minuten verdoppelt.

Variante 2:
Die Höhe wird analog zu den Parkscheinautomaten im Gemeindegebiet auf 0,30 € je 60 Minuten festgesetzt.


Der Beschluss wird je nach Beratung des Gremiums angepasst.

Beschluss 1

Gebührenpflichtige Zeiten von Montag bis Freitag

Die kostenpflichtige Parkzeit wird auf Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Gebührenpflichtige Zeiten am Samstag

Außerhalb dieser Nutzungszeit ist das Parken ohne Gebühr zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Gebührenbemessung

Die Gebühren werden auf 0,60 € je 60 Minuten festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Die Verwaltung gibt nach einem Jahr Erprobungsbetrieb im Marktgemeinderat einen Sachstandsbericht ab.

Datenstand vom 16.08.2022 10:00 Uhr