Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan"; Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 27.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 27.09.2022 ö 3

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Höchberg hat in seiner Sitzung am 15.03.2022 die vorhabenbezogene zweite Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 22.03.2022 ortsüblich bekannt gemacht.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Frankenwarte Süd“ in der Fassung vom 08.03.2022 incl. den Festsetzungen zum Vorentwurf und der Begründung mit Umweltbericht wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 30.03.2022 bis einschließlich 29.04.2022 öffentlich ausgelegt (frühzeitige Beteiligung der Bevölkerung). Zudem wurden Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 23.03 2022 frühzeitig beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Marktgemeinderates am 28.06.2022 behandelt. Das Gremium billigte in der gleichen Sitzung den neuen Entwurf der zweiten Änderung des Bebauungsplanes „Frankenwarte Süd“ mit den beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 10.05.2022.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Frankenwarte Süd“ in der Fassung vom 10.05.2022 incl. den Festsetzungen zum Vorentwurf und der Begründung mit Umweltbericht wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 20.07.2022 bis einschließlich 22.08.2022 öffentlich ausgelegt. Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 20.09.2022 behandelt.

Da im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB nur Anregungen oder Hinweise vorgetragen wurden, kann von Seiten des Marktgemeinderates der Satzungsbeschluss zur vorhabenbezogenen zweiten Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ gefasst werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die vorhabenbezogene zweite Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ in der Fassung vom 10.05.2022 mit den Festsetzungen zum Vorentwurf und der Begründung mit Umweltbericht gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Hierdurch wird die Rechtskraft des Bebauungsplanes erreicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 11:41 Uhr