Lärmaktionsplan I Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des staatlichen Bauamtes vom 11.08.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 13.12.2022 ö 4.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
1.6300.9501
1.000 €
Freiwillige Aufgabe

In der Stellungnahme des staatlichen Bauamtes wurde bemängelt, dass der Entwurf des Lärmaktionsplanes, Stand 06.07.2021, lediglich die Ergebnisse, nicht jedoch die Herleitung und die Angabe der Eingangsannahmen beinhalte. Hierzu wurde die Wölfel Engineering Gmbh um eine Stellungnahme gebeten:

Gemäß Kapitel 4.3 LAP wird konservativ eine Pegelminderung von 2 dB innerorts und außerorts angenommen, da für die dünne Asphaltdeckschicht in Heißbauweise auf Versiegelung (DSH-V) keine Zuordnung der Lärmminderungswerte gemäß RLS-90 vorliegt. Zumindest im Rahmen von
Planfeststellungen kann die Pegelminderung dieses Belages von 3 dB bei Berechnungen nach RLS-90 nicht angewendet werden, was für den LAP übernommen wurde.

Die Bezugnahme auf die 16. BImSchV in Kapitel 4.3.2, Tabellen 4.3 und 4.5 soll informativ die hohe Wirksamkeit der Maßnahmen in Bezug auf Grenzwerte dokumentieren, die im Rahmen einer wesentlichen Änderung oder eines Neubaus von Straßen zur Sicherung gesunder Wohnverhältnisse heranzuziehen wären. Dass sich die Lärmschutz-Richtlinie-StV ausschließlich an den hohen Pegeln der Gesundheitsgefährdung orientiert, bleibt davon unbenommen.

Die Differenzierung der Reduzierung der zul. Geschwindigkeit von Pkw und Lkw von (Tag/Nacht) 50/50 auf 50/30 km/h führt bei einem Lkw-Anteil von 10 % zu einer Pegelminderung von 1,8 dB. Der im LAP innerorts in der Nacht angenommene Lkw-Anteil von 4,4 % (s. Eingangsdaten) führt zu einer etwas geringeren Pegelminderung von 1,2 dB, die ebenfalls bemerkbar ist. Die Eingangsdaten der Berechnungen in Bezug auf den Straßenverkehr und die Berechnungsergebnisse an 5 Gebäuden, die von Pegeln über 70/60 dB(A) betroffen sind, werden im Anhang gelistet. Das
vollständige Berechnungsmodell mit Berechnungsergebnissen an 6815 Fassadenpunkten kann hier nicht dargestellt werden.

Beschluss

Die Stellungnahme des staatlichen Bauamtes wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund dieser Hinweise ist eine Änderung der Planung nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.12.2022 09:27 Uhr