Lärmaktionsplan I Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg vom 23.07.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 13.12.2022 ö 4.4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
1.6300.9501
1.000 €
Freiwillige Aufgabe

Aus Sicht des Landratsamtes sind die geforderten weiteren Maßnahmen des Lärmaktionsplanes, insbesondere die Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung, nicht zulässig. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs sind nur bei Gefahrenlagen zulässig, die für das Landratsamt hier nicht gegeben sind, insbesondere aufgrund der gut ausgebauten Gehwege und Querungsmöglichkeiten. 

Beschluss

Die Stellungnahme des Landratsamtes wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund dieser Hinweise ist eine Änderung der Planung nicht erforderlich. Zwar liegt die sachliche Zuständigkeit für die Anordnung beim Landratsamt Würzburg, jedoch liegt die letztendliche Genehmigung der Zustimmung der Regierung von Unterfranken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.12.2022 09:27 Uhr