Lärmaktionsplanung | Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 13.12.2022 ö 4.6

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
1.6300.9501
1.000 €
Freiwillige Aufgabe

Der Ferienausschuss des Marktes Höchberg hat in seiner Sitzung am 28.04.2020 beschlossen, die gemeindliche Lärmaktionsplanung aus dem Jahr 2015 nach § 47e Abs. 1 BImSchG zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Zudem wurde die Untersuchung von möglichen Maßnahmen zur Lärmminderung beschlossen. Die Fa. Wölfel Engineering GmbH + Co. KG hat daraufhin einen Entwurf für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ausgearbeitet.

Die Lärmaktionsplanung der Stufe 1 aus dem Jahr 2015 hat keine konkreten Maßnahmen, die durch die Gemeinde praktisch umzusetzen waren, zur Lärmminderung vorgesehen. Einer zunächst für die B8/B27 untersuchten Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Nacht für alle Fahrzeuge von 50 km/h auf 30 km/h stand damals die mit der besonderen Verkehrsfunktion der Bundesstraße begründeten Ablehnung des Landratsamtes Würzburg entgegen. 

Folgende Lärmminderungsmaßnahmen sind in der nun vorliegenden Fortschreibung enthalten:

1. Anordnung von geänderten zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (siehe Nr. 4.3 des Entwurfes der Lärmaktionsplanung)

a) „Freistreckenbereich“
Tag: Reduzierung der zul. Höchstgeschwindigkeit von heute 70 km/h für Pkw und Lkw auf 50 km/h für Pkw und Lkw.
Nacht: Reduzierung der zul. Höchstgeschwindigkeit von heute 70 km/h für Pkw und Lkw auf 50 km/h für Pkw und 30 km/h für Lkw.

b) „Ortsdurchfahrt“
Tag: Keine Reduzierung der zul. Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Lkw.
Nacht: Reduzierung der zul. Höchstgeschwindigkeit von heute 50 km/h auf 30 km/h für Lkw (keine Reduzierung für Pkw).

Hierzu ist anzumerken, dass die Durchführung der genannten Maßnahmen nicht im Zuständigkeitsbereich des Marktes Höchberg liegt. Da die Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten in den Aufgabenbereich der Straßenverkehrsbehörde (hier: Landratsamt Würzburg) fällt, kann vom Markt Höchberg nur auf die Durchführung hingewirkt werden. 

2. Intensivierung der Verkehrskontrollen zur Durchsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (siehe Nr. 4.4 des Entwurfes der Lärmaktionsplanung)

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 18.05.2021 wurde die Fortschreibung 2020 der Lärmaktionsplanung des Marktes Höchberg in der Fassung vom 30.04.2021 gebilligt. Die Verwaltung hat im Zeitraum vom 15.07.2021 bis einschließlich 27.08.2021 die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange nach § 47d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu den Vorschlägen der Lärmaktionsplanung gehört, den Entwurf öffentlich ausgelegt und um Stellungnahme bis 14.09.2021 gebeten.

Die vorgebrachten Einwände und Anregungen wurden im Rahmen dieser Sitzung unter den Punkten 4.1. bis 4.5. beschlussmäßig behandelt. 

Aufgrund dessen war keine Änderung des Planes notwendig. Es wurden alle Einwände und Anregungen berücksichtigt. 

Im Anschluss erfolgt die Einholung des Einvernehmens der Regierung von Unterfranken zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes, § 4 Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG). 

Beschluss

Die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung des Marktes Höchberg in der endgültigen Fassung wird hiermit vom Marktgemeinderat beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, als nächsten Verfahrensschritt die Meldung an die EU durchzuführen und auf ein Einvernehmen bei der Regierung von Unterfranken hinzuwirken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.12.2022 09:27 Uhr