Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Markt Höchberg und der Gemeinde Kleinrinderfeld zur Übertragung der Aufgaben des Standesamtes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 31.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 31.05.2022 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Die Gemeinde Kleinrinderfeld hat mit Schreiben vom 3.12.2021 erstmals beim Markt Höchberg nach der grundsätzlichen Bereitschaft angefragt, die Aufgaben des Standesamtes Kleinrinderfeld zu übernehmen. Diese Anfrage ist nunmehr aktuell, da die Beitrittsverhandlungen der Gemeinde Kleinrinderfeld zur VG Kist/Altertheim beendet wurden.

Gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes können kreisangehörige Gemeinden die Aufgaben des Standesamtes auf eine andere Gemeinde übertragen. Der Beschluss beider Gemeinden muss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeinderäte gefasst werden. Das Gesetz lässt nach den Ausführungen des Staatsministeriums des Innern zwei Arten der Übertragung zu. Möglich ist die sog. große Übertragung, d.h. die Aufgaben des Standesamtes werden komplett übertragen oder die sog. kleine Übertragung, d.h. die Durchführung der Aufgaben des Standesamtes werden übertragen. Die Gemeinde Kleinrinderfeld hat hierzu bereits einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderates herbeigeführt. An den Markt Höchberg soll die sog. große Übertragung beantragt werden.

Unberührt bleibt die Befugnis der von der Gemeinde zum Standesbeamten bestellten Bürgermeister zur Vornahme von Eheschließungen. Bei Trauungen im Gemeindebereich Kleinrinderfeld muss dann die Gemeinde Kleinrinderfeld Vorsorge tragen, dass die für die Trauung benötigten Unterlagen rechtzeitig in Höchberg abgeholt und nach der Trauung umgehend und vollständig wieder zum Standesamt Höchberg gebracht werden.

Die Gebühreneinnahmen für die Personenstandsfälle aus dem Gebiet der Gemeinde Kleinrinderfeld stehen dem Markt Höchberg zu. Die von der Gemeinde Kleinrinderfeld an den Markt Höchberg zu zahlende Standesamtsumlage wurde von der Verwaltung auf Grundlage der zu beurkundenden Personenstandsfälle der letzten drei Jahre berechnet. Danach errechnet sich eine Standesamtsumlage von jährlich 3,19 € je Einwohner. Zugrunde liegt jeweils die Einwohnerzahl nach dem vom Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mitgeteilten Stand vom 30.6. des Vorjahres. Die Umlage ist in voller Höhe am 1.7. eines jeden Jahres für das laufende Kalenderjahr zur Zahlung fällig. Damit sind sämtliche Verwaltungs- und Personalkosten abgedeckt. Die Umlage erhöht sich jeweils um den Prozentsatz der Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst für Angestellte gemäß TVöD. Die prozentuale Erhöhung gilt jeweils ab dem 1. Januar des auf die Tariferhöhung folgenden Jahres. Der Markt Höchberg hat das Recht, eine außerordentliche Anpassung der Umlage zu beantragen, wenn neue gesetzliche Regelungen oder andere grundsätzliche Veränderungen mit Auswirkung auf die standesamtliche Tätigkeit (z.B. Errichtung eines Seniorenheimes, Erhöhung der Kosten und Beiträge für das Fachverfahren AutiSta, Steigerung der Arbeitsplatzkosten etc.) zu einer Aufgaben- und/oder Kostenmehrung führen, deren Finanzierung durch die aktuelle Standesamtsumlage nicht gedeckt werden kann. Hier ist von den Beteiligten eine einvernehmliche Anpassung der Standesamtsumlage an die neuen Gegebenheiten anzustreben. Die Vereinbarung gilt ab 1.1.2023 auf unbestimmte Zeit. 

Gemäß Artikel 2 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes kann die Übertragung der Aufgaben mit Beschlüssen einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Marktgemeinderates des Marktes Höchberg und des Gemeinderates der Gemeinde Kleinrinderfeld aufgehoben werden. Gegen den Willen der oder einer der beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften kann die Übertragung aufgehoben werden, wenn dringende Gründe des öffentlichen Wohles vorliegen. Die Aufgabenübertragung bedarf nach Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes der Zustimmung des Landratsamtes Würzburg als Untere Aufsichtsbehörde.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Markt Höchberg und der Gemeinde Kleinrinderfeld zur Übertragung der Aufgaben des Standesamtes gemäß Artikel 2 AGPStG (Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes) zu. Die Aufgaben des Standesamtes Kleinrinderfeld werden an das Standesamt Höchberg übertragen (große Übertragung).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2022 16:03 Uhr