Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) - Bedarfsplanung Krippen- und Kindergartenplätze 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung, 04.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 04.10.2022 ö 1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Gemäß Art. 7 des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) ist der Markt Höchberg verpflichtet, einen kommunalen Bedarfsplan zu erstellen. Dieser muss regelmäßig aktualisiert werden. 

Dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss wird die örtliche Bedarfsplanung für das Jahr 2022 vorgestellt. Von der Verwaltung werden die Eckpunkte im Einzelnen nochmals ausführlich erläutert.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss stimmt der vorgelegten örtlichen Bedarfsplanung 2022 für den Krippen- und Kindergartenbereich zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 08:53 Uhr