Personalangelegenheiten; Bestellung einer stellvertretenden Kassenverwalterin
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung, 22.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach Art. 100 Abs. 1 GO (Gemeindeordnung) erledigt die Gemeindekasse alle Kassengeschäfte der Gemeinde. Gemäß Art. 100 Abs. 2 Satz 1 GO hat die Gemeinde einen Kassenverwalter und einen Stellvertreter zu bestellen.
Die Bestellung obliegt dem Gemeinderat bzw. einem beschließenden Ausschuss. Erforderlich ist diese Bestellung, weil der Kassenverwalter die Gemeinde bei Kassengeschäften selbständig nach außen vertritt.
Der erste Bürgermeister, als der Anordnungsbefugte der Gemeinde, darf Kassengeschäfte nicht tätigen und kann daher diese Aufgabe auch nicht delegieren.
Die Beschäftigte Tina Schneide hat zum 01.10.2022 ihr Arbeitsverhältnis beim Markt Höchberg begonnen. Sie ist als stellvertretende Kassenverwalterin eingesetzt. Eine Bestellung fand bisher nicht statt.
Eine ordentliche Bestellung durch den Haupt-, Finanz und Personalausschuss ist noch zu beschließen.
Beschluss
Der Haupt,- Finanz- und Personalausschuss bestellt gemäß Art. 100 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung Frau Tina Schneide zur stellvertretenden Kassenverwalterin des Marktes Höchberg
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.11.2022 08:34 Uhr