Personalangelegenheiten; Bestellung einer stellvertretenden Kassenverwalterin


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung, 22.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 22.11.2022 ö 4

Sachverhalt

Nach Art. 100 Abs. 1 GO (Gemeindeordnung) erledigt die Gemeindekasse alle Kassengeschäfte der Gemeinde. Gemäß Art. 100 Abs. 2 Satz 1 GO hat die Gemeinde einen Kassenverwalter und einen Stellvertreter zu bestellen. 
Die Bestellung obliegt dem Gemeinderat bzw. einem beschließenden Ausschuss. Erforderlich ist diese Bestellung, weil der Kassenverwalter die Gemeinde bei Kassengeschäften selbständig nach außen vertritt. 
Der erste Bürgermeister, als der Anordnungsbefugte der Gemeinde, darf Kassengeschäfte nicht tätigen und kann daher diese Aufgabe auch nicht delegieren.

Die Beschäftigte Tina Schneide hat zum 01.10.2022 ihr Arbeitsverhältnis beim Markt Höchberg begonnen. Sie ist als stellvertretende Kassenverwalterin eingesetzt. Eine Bestellung fand bisher nicht statt.

Eine ordentliche Bestellung durch den Haupt-, Finanz und Personalausschuss ist noch zu beschließen.

Beschluss

Der Haupt,- Finanz- und Personalausschuss bestellt gemäß Art. 100 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung Frau Tina Schneide zur stellvertretenden Kassenverwalterin des Marktes Höchberg

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.11.2022 08:34 Uhr