Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Einfacher Bebauungsplan "Winterleitenweg / Greinberg" | Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 18.01.2022 ö 1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.6000.6555
2022             200.000 €
Hoheitliche Aufgabe

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach im Zusammenhang mit der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens mit der Thematik „Einfügen von Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB in die vorhandene Bebauung“ auseinandergesetzt.

Von der SPD-Fraktion wurde aus diesem Grund auch im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2021 bereits der Antrag gestellt, die § 34 BauGB-Bereiche Höchbergs hinsichtlich der Möglichkeit der Aufstellung von Bebauungsplänen zu überprüfen. 

Diese Vorprüfung wurde mittlerweile abgeschlossen und in der heutigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses soll nun der nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB erforderliche Aufstellungsbeschluss für die Einleitung eines baurechtlichen Verfahrens nach dem BauGB gefasst werden. Als erstes „Handlungsfeld“ für den Erlass eines einfachen Bebauungsplanes hat sich der Bereich „Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg“ herauskristallisiert.  

Anlass der Überplanung des vorgenannten Bereiches ist die Tatsache, dass der Markt Höchberg aufgrund seiner Lage im Verdichtungsraum Würzburg mit einem hohen Wohnungsbedarf konfrontiert ist. Gleichzeitig ist jedoch das Angebot an für Bauwerber verfügbaren Baugrundstücken gering.

Aus diesem Grund hat der Markt Höchberg 2019 auf der Basis einer Erhebung und Bewertung der vorhandenen Potenzialflächen ein „Handlungskonzept zur Aktivierung von Potenzialflächen“ (Innentwicklungskonzept) erarbeitet. Damit wollte der Markt Höchberg den Zielen des Landesentwicklungsprogramms und des Baugesetzbuches gemäß dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ zum Flächensparen gerecht zu werden, zumal die Gemeinde kaum Erweiterungspotenziale nach außen hat.

Als Handlungsfelder wurden die Aktivierung von Leerständen und der vorhandenen Baulücken sowie die Nachverdichtung im Bestand herausgearbeitet. Die zahlreichen vorhandenen Baulücken liegen vor allem im Bereich der Neubaugebiete und sind durch die fehlende Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer nicht für den Immobilienmarkt verfügbar. Aufgrund des im Verhältnis zur Nachfrage geringen Angebotes an Baugrundstücken sind die Bodenpreise stark gestiegen, so dass sich bezüglich der Nachverdichtung mittlerweile eine hohe Dynamik entwickelt hat. 

Der Bereich „Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg“ hat sich in den vergangenen Jahrzehnten entlang vorhandener Wege sukzessive von einem durch Gärten und Grünflächen geprägten Gebiet in ein Wohngebiet entwickelt. Hierbei wurden die großen Grundstücke zunächst beibehalten. In der Folge sind die Straßen allerdings teilweise sehr schmal und auch die Anbindung an das Straßennetz ist wenig leistungsfähig.
Die zahlreichen Grundstücke mit Flächengrößen von zum Teil weit über 1.000 m², die oft nur mit einem Einfamilienhaus oder gar nicht bebaut sind, eignen sich grundsätzlich sehr gut für eine Nachverdichtung durch weitere Ein- oder auch Mehrfamilienhäuser. 
Der Bau von Wohnanlagen mit vier oder mehr Wohnungen würde jedoch dazu führen, dass sich die Anzahl der Wohnungen und der Einwohner und in der Folge auch die Anzahl der Stellplätze und das Verkehrsaufkommen um ein Vielfaches erhöhen würde. Die Leistungsfähigkeit der Straßen im Geltungsbereich ist jedoch - bedingt durch den schmalen Querschnitt, den fehlenden durchlaufenden Gehweg und die im Straßenraum parkenden PKW - bereits heute sehr begrenzt. Eine weitere stark verdichtende Bebauung würde zu nicht vertretbaren Belastungen und zu einer Beeinträchtigung der Wohn- und Lebensqualität im Gebiet selbst, insbesondere aber im Bereich der Straßenzüge Winterleitenweg, Alte Steige und Sonnemannstraße führen. 



Abb. Ausschnitt aus der Potenzialflächenerhebung 2019 (eigene Erhebung)


Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg“ möchte der Markt Höchberg die Nachverdichtung dadurch unterstützen, dass einerseits den Bauwerbern Planungssicherheit gegeben wird, andererseits aber auch die Wohnqualität und die Durchgrünung erhalten werden. Zu diesem Zweck soll die Nachverdichtung auf ein verträgliches Maß begrenzt werden 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Unterstützung und Förderung der Nachverdichtung im Quartier
- Erhaltung der Wohnqualität durch Sicherung / Festsetzung eines in das bestehende Gebiet eingepassten Umfangs der Bebauung, insbes. hinsichtlich der Wohneinheiten
- Sicherung der Leistungsfähigkeit der Erschließung
- Erhalt der Durchgrünung der Grundstücke 

Dazu möchte der Markt Höchberg einen einfachen Bebauungsplan aufstellen, der folgende Festsetzungen trifft: 
- Begrenzung des Maßes der baulichen Nutzung durch Festsetzung von GRZ und GFZ
- Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohneinheiten je Gebäude
- Festsetzungen von Grundstücksmindestgrößen zur Vermeidung einer zu dichten Neubebauung in der Folge einer Teilung von Grundstücken
- Festsetzung eines abweichenden Maßes der Abstandsflächentiefe; Abstandsflächentiefe 1 H, wie bisher in der Umgebung angewandt
- Festsetzungen zur Anordnung von Stellplätzen (z. B. zur maximal zulässigen Anzahl der direkt von der Straße aus anfahrbaren Stellplätze oder zu einem Ausschluss selbständiger Parkhäuser bzw. Parkebenen).

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nach § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg“. Der Anlass sowie die Ziele und Zwecke der Planung sind im vorstehenden Sachvortrag begründet. Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.

Der Umgriff des Planungsgebietes umfasst die Fl.-Nrn. 1034, 1038, 1040, 1040/1, 1042/1, 1043, 1044, 1044/1, 1044/2, 1044/3, 1044/4, 1045, 1045/1, 1046, 1047, 1047/1, 1048, 1051, 1051/1, 1053, 1055, 1056, 1057, 1057/3, 1057/4, 1057/5, 1057/6,1057/7, 1057/8, 1058, 1059, 1060, 1061/3, 1061/5, 1061/6, 1061/7, 1096/2, 1127/2 (TF), 1127/5 (TF), 1139, 1140, 1142, 1143, 1146, 1146/1, 1146/2, 1146/3, 1146/4, 1146/5, 1146/6, 1146/8, 1146/10, 1146/11, 1146/12, 1146/13, 1146/16, 1146/17, 1146/18, 1147, 1148, 1149, 1149/2, 1149/3, 1149/4, 1150, 1150/1, 1152, 1159, 1160, 1160/1, 1160/2, 1160/3, 1160/4, 1160/6, 1226/1 (TF), 1226/2 (TF), 1226/3, 1263/2, 1263/3, 1265, 1265/1, 1265/2, 1265/4, 1265/5, 1265/6, 1265/7, 1265/8, 1265/9, 1265/10, 1265/11, 1265/12, 1265/13, 1265/14, 1265/15, 1265/16, 1265/17, 1265/18, 1265/19, 1265/20, 1265/21, 1265/22, 1265/23, 1265/24, 1265/25, 1265/26, 1265/27, 1265/28, 1265/29, 1265/30, 1265/31, 1265/34, 1265/35, 1265/36, 1265/37, 1265/38, 1265/39, 1267, 1267/1, 1267/2, 1267/3, 1267/5, 1267/6, 1267/7, 1268, 1268/1, 1268/2, 1268/3, 1268/4, 1268/5, 1269, 1269/1, 1269/2, 1269/3, 1269/4, 1269/5, 1275, 1284 (TF), 1285, 1285/1, 1285/3, 1285/4, 1285/5, 1285/7, 1285/9 (TF), 1285/11, 1286, 1286/1, 1286/2, 1286/3, 1286/4, 1286/5, 1286/6, 1286/7, 1286/8, 1286/9, 1286/11, 1286/12, 1286/13, 1286/14, 1286/15, 1287, 1287/3 (TF), 1287/4, 1287/5, 1287/7, 1287/8, 1288/1, 1288/2, 1288/3, 1288/4, 1289, 1290, 1290/1, 1290/2 (TF), 1290/3, 1298/2 (TF), 1299/2 (TF), 1300/2 (TF), 1305, 1305/5, 1310 (TF), 1311 (TF), 1311/1, 1313/1, 1313/2, 1313/3, 1318 (TF), 1318/3, 1319 (TF), 1319/1, 1319/3, 1319/4, 1320/2, 1321/1, 1323/1, 1325, 1326, 1329 (TF), 1330, 1336/1, 1337/1, 1337/2, 1337/3, 1338, 1338/1, 1341 (TF), 1342/1, 1342/2, 1345, 1346, 1346/2, 1346/3, 1347/1, 1347/3 (TF), 1349, 1350 (TF), 1352/1 (TF), 1353 (TF), 1353/1, 1354, 1355, 1356 (TF), 1358 (TF), 1359, 1359/1, 1359/2, 1359/3, 1359/4, 1360 (TF), 1360/1, 1360/2, 1364 (TF), 1365/1, 1366, 1366/1, 1366/2 (TF) der Gemarkung Höchberg. 

Das Planungsgebiet hat eine Größe von 15.100 m²; dessen Umgriff ist aus dem folgenden unmaßstäblichen Lageplanausschnitt ersichtlich.
Lageplanausschnitt:



Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanung ist ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2022 09:19 Uhr