Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-079; Wohnhausneubau mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3825/6, Bürgermeister-Seubert-Straße 65, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 18.01.2022 ö 3.2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

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Erläuterung:

Der Bauwerber plant den Neubau eines Einzelhauses mit zwei Wohneinheiten. Das geplante Gebäude besteht aus einem Keller-, einem Erd-, und einem Dachgeschoss. Das Dach ist als Satteldach mit einer Dachneigung von 40° geplant.


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Beantragt wurde das Genehmigungsfreistellungsverfahren. Dieses kann nicht durchgeführt werden, da Befreiungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan erforderlich sind.
- Zulässig ist eine GFZ für Erdgeschoss und Dachgeschoss von 0,50. Geplant ist eine Geschossfläche im Erdgeschoss von 138,08 m² und im Dachgeschoss von 129,75 m². Das ergibt zusammen 266,83 m². Das entspricht einer GFZ von 0,55. Eine Befreiung ist erforderlich.
- Der Balkon ist teilweise außerhalb der Baugrenzen geplant (0,785 m x ca. 5,00 m x 0,50, ca. 2 m²).
- Für die GRZ II fehlt die Berechnung. Nach überschlägiger Berechnung durch die Verwaltung ist diese jedoch kleiner als nach Bebauungsplan zulässig.

Beschluss

Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung für die Bebauung mit einem Einzelhaus wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie der Stadtwerke Würzburg AG vom 18.01.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2022 09:19 Uhr