Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-091; Anbau und Umbau eines Einfamilienhauses mit Dachgeschossausbau, Errichten eines Abstellraumes für Fahrräder und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1291, Greinbergweg 37, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 18.01.2022 ö 3.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

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Erläuterung:

Der Bauwerber plant einen Anbau und Umbau des bestehenden Einfamilienwohnhauses. Hierzu ist talseits, im Untergeschoss ein Anbau von einem Raum geplant. Weiter sind der Ausbau des Dachgeschosses und die Erstellung von vier Gauben beabsichtigt. Straßenseitig ist ein eingeschossiges Nebengebäude für Fahrräder vorgesehen.


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Das Gebäude wurde bereits vor dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Greinbergwerg“ errichtet.
- Das Wohnhaus befindet sich ca. zur Hälfte außerhalb der Baugrenzen. Somit auch der geplante eingeschossige Anbau im Untergeschoss und das geplante Nebengebäude für Fahrräder.
- Dachgauben sind laut dem rechtskräftigen Bebauungsplan erst ab einer Dachneigung von 38° zulässig. Die bestehende Dachneigung beträgt 32°.
- Zulässig sind Dachgauben in Form von Giebel-, Walm-, Schlepp- und Dreiecksgauben. Geplant sind die Gauben mit 5° Dachneigung. Diese werden als Flachdachgauben behandelt. 
- Die Summe der Dachgauben darf max. 1/3 der Dachlänge, max. 40% der Hauslänge betragen. Geplant ist für die zwei Gauben eine Länge von 6,20 m (2 x 3,10 m), bei einer Hauslänge von 12,96 m, somit ca. 47 %.
Nach dem Bebauungsplan ist ein Abstand der Gauben zur Giebelwand von mind. 1,00 m erforderlich. Geplant ist ein Abstand von 0,53 m. 
- Laut Aussage der Architekten werden die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. der gemeindlichen Entwässerungssatzung bis zum 25.01.2022 nachgereicht.
- Die zulässige GRZ beträgt 0,35, geplant ist 0,30.
- Die zulässige GFZ beträgt 0,50, geplant ist 0,39.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 18.01.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2022 09:19 Uhr