Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-093; Neubau Mehrfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 935/5, Bayernstraße 46, Bebauungsplan "Bayernstraße Mitte", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 18.01.2022 ö 3.5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Die Bauwerberin plant den Neubau eines 5-Familienwohnhauses auf dem oben genannten Grundstück.

Bereits im Vorfeld wurde ein Antrag zur Festlegung der Berechnung der zulässigen Geschossfläche an den Bau- und Umweltausschuss gestellt. Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 21.09.2021 darüber beraten und folgenden Beschluss gefasst:

Beschlussfassung vom 21.09.2021

„Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu der erforderlichen Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan für die Berechnung der zulässigen Geschossfläche wird für das Bauantragsverfahren in Aussicht gestellt, sofern eine Gesamtgeschossfläche von 614,00 m², ein Grundflächenmaß des Hauptgebäudes von ca. 18,00 m x 12,50 m sowie eine GFZ von 0,50 nicht überschritten wird. 

Der Bau- und Umweltausschuss weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um eine einzelfallbezogene Entscheidung handelt, welche nicht grundsätzlich auf weitere Grundstücke des Bebauungsplanes projiziert werden kann. 
Abstimmung: 9 : 1“

Das geplante Gebäude hat eine Größe von 17,24 m x 12,435 m.
Die Bauwerberin hat hierzu auch das Landratsamt Würzburg beteiligt.

Aufgrund der positiven Aussagen wurde die vorliegende Planung erstellt.


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Nachbarbeteiligung wurde laut Begleitschreiben auf dem Postweg durgeführt. Bisher hat nur einer der sechs Nachbarn dem Bauantrag zugestimmt.
- Zwei Nachbarn haben ihre Zustimmung nicht erteilt. 
- Die Berechnungen für die zulässige Nutzung wurden entgegen dem Bebauungsplan mit der kompletten Grundstücksgröße durchgeführt. Siehe hierzu auch die Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss am 21.09.2021. Daraus ergibt sich auch die Zulässigkeit für das 3. Vollgeschoss im Dachgeschoss.
- Die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. nach der gemeindlichenEntwässerungssatzung fehlen.
- Die Dachgauben sind mit Flachdach geplant. Eine Befreiung ist erforderlich.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan für die Berechnung der zulässigen Geschossfläche mit einem 3. Vollgeschoss im Dachgeschoss sowie der Flachdachgauben wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 18.01.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2022 09:19 Uhr