Städtebauförderung 2022; Gestaltung der Außenanlage des Grundstückes Fl.-Nr. 207 (Herrenweg 3)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 18.01.2022 ö 4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsplanung 2022
500.000 €
Freiwillige bzw. Pflichtaufgabe

Dem Bau- und Umweltausschuss wurden in seiner Sitzung am 03.08.2021 vom Stadtplanungsbüro Wegner zwei Vorschläge zur Gestaltung der Außenanlagen (incl. der Treppenzüge zur Kirche) vorgestellt. Diese wurden nun für den Förderantrag zur Städtebauförderung nochmals aktualisiert (z. B. Beleuchtung, Treppenaufgänge) und werden dem Gremium in der heutigen Sitzung nochmals kurz erläutert. 

Gestaltungskonzept:


Ergänzt werden musste im Außenbereich noch ein Abstellplatz für die Mülltonnen, da diese nicht im Gebäude untergebracht werden konnten. Die sich im Erdgeschoss des Anwesens befindliche Wohnung ist bei Bedarf mittels eines Treppenliftes an der Außentreppe barrierefrei zu erreichen.

Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf rund 520.000 € (brutto) und gliedern sich wie folgt: 

Sanierung / Erneuerung Stützwände
143.440 €
Erneuerung Treppenanlagen
128.705 €
Oberflächenentwässerung 
20.690 €
Beleuchtung (incl. Kabelarbeiten)
32.667 €
Bepflanzung
21.090 €
Geländer, Handläufe, Absturzsicherungen
30.630 €
Ingenieurleistungen / Sonstige Kosten
11.000 €
Gesamtkosten (netto)
388.222 €
+ 19% MwSt.
73.762 €
+ 12% Baunebenkosten
55.438 €
Gesamtkosten (brutto)
517.422 €

Die Notwendigkeit der Sanierung der bestehenden Treppenanlagen sowie das Vorhandensein des Natursteinmauer-Bestandes haben die im Verhältnis zum Umfang der Maßnahme hohen Kosten zu verantworten. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem vom Stadtplanungsbüro Wegner vorgestellten Planungsentwurf mit vorläufigen Gesamtkosten von ca. 520.000 € für die Neugestaltung der Außenanlagen rund um das Anwesen „Herrenweg 3“ zu und beauftragt die Verwaltung einen Förderantrag (Städtebauförderung) bei der Regierung von Unterfranken zu stellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2022 09:19 Uhr