Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-010; Ersatzneubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1386, Kapellenweg 7, § 35 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 15.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.03.2022 ö 1.2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 13.07.2021 über einen Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf den Grundstücken Fl.-Nr. 1386 und 1387/2 beraten. Folgender Beschluss wurde gefasst:

Beschlussfassung vom 13.07.2021

„Dem Antrag wird zugestimmt
Abstimmung: 10 : 0“

Das Landratsamt Würzburg hat mit Schreiben vom 02.02.2022 dem Bauwerber folgendes mitgeteilt:

“…im Ergebnis können wir Ihnen nach Prüfung der nachgereichten Unterlagen mitteilen, dass die Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB erfüllt sind und eine Genehmigung entsprechend in Aussicht gestellt werden kann.“

Der Bauwerber plant auf dieser Grundlage jetzt den Neubau eines Einfamilienwohnhauses, bestehend aus einem Untergeschoss, Erdgeschoss, Dachgeschoss mit Pultdach und 10 Grad Dachneigung. Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen.


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Zustimmung des Nachbarn von Fl.-Nr. 1384/5, 1387/1 und 1384 fehlt. Die Erklärung im Bauantragsformular ist unvollständig.
- Die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen.
- Die geplante GRZ beträgt 0,1 und die geplante GFZ beträgt 0,22.

Die Verwaltung empfiehlt analog zum Antrag auf Vorbescheid dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 15.03.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.03.2022 13:24 Uhr