Antrag auf Baugenehmigung 2021-093; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 935/5, Bayernstraße 46, Bebauungsplan "Bayernstraße Mitte", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 15.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.03.2022 ö 1.4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.€

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Erläuterung:

Die Bauwerberin plant den Neubau eines 5-Famileinwohnhauses auf dem oben genannten Grundstück.

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 21.09.2021 über eine erforderliche Befreiung zur Berechnung der Geschossfläche beraten und folgenden Beschluss gefasst:

Beschlussfassung vom 21.09.2021

„Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu der erforderlichen Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan für die Berechnung der zulässigen Geschossfläche wird für das Bauantragsverfahren in Aussicht gestellt, sofern eine Gesamtgeschossfläche von 614,00 m², ein Grundflächenmaß des Hauptgebäudes von ca. 18,00 m x 12,50 m sowie eine GFZ von 0,50 nicht überschritten wird. 

Der Bau- und Umweltausschuss weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um eine einzelfallbezogene Entscheidung handelt, welche nicht grundsätzlich auf weitere Grundstücke des Bebauungsplanes projiziert werden kann. 
Abstimmung: 9 : 1“

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 18.01.2022 über den Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses beraten und folgenden Beschluss gefasst:

Beschlussfassung vom 18.01.2022

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan für die Berechnung der zulässigen Geschossfläche mit einem 3. Vollgeschoss im Dachgeschoss sowie der Flachdachgauben wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 18.01.2022 wird hingewiesen.
Abstimmung: 10 : 0“


Beratung:

Das Landratsamt Würzburg hat mit Schreiben vom 24.02.2022 dem Architekten mitgeteilt, dass die von ihm berechnete Geschossfläche von 614 m² falsch ist. Nach Berechnung des Landratsamtes beträgt die geplante Geschossfläche 622,50 m². Weiter, teilt das Landratsamt mit, dass die Gemeinde in ihrer Stellungnahme keine Aussage zur Befreiung von der GRZ getroffen hat. Analog zur Befreiung für die Überschreitung der Geschossfläche ist auch eine Befreiung für die Berechnung der GRZ erforderlich.

Des Weiteren hat das Landratsamt Würzburg festgestellt, dass die Stellplätze teilweise außerhalb der Baugrenzen errichtet wurden. Da für die Errichtung der Stellplätze bauliche Maßnahmen erforderlich sind, ist hier ebenfalls eine Befreiung erforderlich.

Beschluss

Der erforderlichen Befreiung für eine Geschossfläche von 622,50 m², der Berechnung der Grundfläche (Überschreitung der zulässigen Grundfläche) und der Erstellung von Stellplätzen außerhalb der Baugrenze wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.03.2022 13:24 Uhr