Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Bauleitplanung; Bebauungsplan "Frankenwarte Süd" - vorhabenbezogene zweite Änderung; Aufstellungsbeschluss gemäß § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 15.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.03.2022 ö 5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
nicht haushaltsrelevant
Kosten trägt Antragsteller

Der Eigentümer des Grundstücks Fl.-Nr. 1588/16 der Gemarkung Höchberg plant eine bilinguale Kindertagesstätte mit 12 Betreuungsplätzen einschließlich einer Kinderkrippe mit 12 Betreuungsplätzen und einer Wohnung für das Betreuungspersonal auf dem o. g. Grundstück zu errichten. Hierdurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Kinderbetreuung im Markt Höchberg, speziell im Bereich Frankenwarte, geleistet werden.

Um das o. g. Vorhaben realisieren zu können, muss der bestehende rechtskräftige Bebauungsplan „Frankenwarte Süd“ im Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 1588/16 geändert werden (vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“). Im zu ändernden Planbereich soll ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gem. § 4 BauNVO anstatt bisher ein „Reines Wohngebiet (WR) festgesetzt werden, in dem das Vorhaben als Anlage für soziale Zwecke allgemein zulässig ist. Die Anpassung des Flächennutzungsplans erfolgt im Rahmen der zurzeit laufenden Gesamtüberarbeitung.
Grundlage für die vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) des Vorhabenträgers. Mit der Erstellung der Bebauungsplanänderung wurde vom Vorhabenträger das Büro HWP Holl Wieden Partnerschaft in Würzburg beauftragt.
Das Planungsgebiet der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ liegt im Osten der Ortslage Höchberg an der südlich gelegenen Einmündung der Straße „An der Frankenwarte“ in den Kapellenweg und beinhaltet eine Fläche von ca. 907 qm auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1588/16 der Gemarkung Höchberg.

Um die beabsichtigte Nutzung zu ermöglichen, sollen im Planungsgebiet folgende Festsetzungen getroffen werden: 

- Es ist eine Bebauung mit max. 2 Vollgeschosse (II) zulässig. 
- Die maximal zulässige Geschossflächenzahl beträgt 0,6. 
- Das Höchstmaß der traufseitigen Wandhöhe beträgt 6,50 m. Als traufseitige Wandhöhe gilt das Maß von der natürlichen Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut in der Mitte des Gebäudes.

Der Vorentwurf der vorhabenbezogenen zweiten Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ wird dem Ausschuss in der Sitzung vorgestellt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die vorhabenbezogene zweite Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ nach § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB. Der Anlass sowie die Ziele und Zwecke der Planung sind im vorstehenden Sachvortrag begründet.

Der Umgriff des Planungsgebietes umfasst die Fl.-Nr. 1588/16 der Gemarkung Höchberg und hat eine Größe von 907 m². Dieser ist aus folgendem Lageplanausschnitt ersichtlich.


Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer öffentlichen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 21.03.2022 13:24 Uhr