Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-079; Wohnhausneubau mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3825/6, Bürgermeister-Seubert-Straße 65, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB, geänderte Planung, Plandatum 08.03.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 05.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 05.04.2022 ö 1.4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.€

.


Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 18.01.2022 über den o. g. Bauantrag beraten und folgenden Beschluss gefasst:

Beschlussfassung vom 18.01.2022

„Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung für die Bebauung mit einem Einzelhaus wird zugestimmt.
Abstimmung: 10 : 0“


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

Bei der Prüfung der Bauantragsunterlagen durch die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, wurde festgestellt, dass auf dem Baugrundstück eine Abstandsflächenübernahme für das Nachbargrundstück Fl.-Nr. 3825/5 besteht. In Absprache mit dem Landratsamt Würzburg wurde der Baukörper um 70 cm in Richtung Norden verschoben. Daraus resultiert, dass die Baugrenze um diese 70 cm weiter überschritten wird und die Abstandsflächen teilweise auf dem öffentlichen Grundstück Fl.-Nr. 3811/1 liegen.

Nachdem sich das geplante Gebäude grundsätzlich nicht ändert, empfiehlt die Verwaltung dem Bau- und Umweltausschuss der geänderten Planung zuzustimmen.

Beschluss

Der geänderten Planung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.04.2022 14:03 Uhr