Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Einfacher Bebauungsplan "Würzburger Straße, 2. Abschnitt" | Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 10.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.05.2022 ö 1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.6000.6555
2022             200.000 €
Hoheitliche Aufgabe

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach im Zusammenhang mit der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens mit der Thematik „Einfügen von Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB in die vorhandene Bebauung“ auseinandergesetzt.

Von der SPD- und Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion wurde aus diesem Grund auch im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2021 bereits der Antrag gestellt, die § 34 BauGB-Bereiche Höchbergs hinsichtlich der Möglichkeit der Aufstellung von Bebauungsplänen zu überprüfen. 

Diese Vorprüfung wurde mittlerweile abgeschlossen und in der heutigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses soll nun der nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB erforderliche Aufstellungsbeschluss für die Einleitung eines baurechtlichen Verfahrens nach dem BauGB gefasst werden. Als weiteres „Handlungsfeld“ für den Erlass eines einfachen Bebauungsplanes hat sich der Bereich „Würzburger Straße, 2. Abschnitt“ herauskristallisiert. 

Anlass der Überplanung des vorgenannten Bereiches ist die Tatsache, dass der Markt Höchberg aufgrund seiner Lage im Verdichtungsraum Würzburg mit einem hohen Wohnungsbedarf konfrontiert ist. Gleichzeitig ist das Angebot an Baugrundstücken gering.

Daher hat der Markt Höchberg 2019 auf der Basis einer Erhebung und Bewertung der vorhandenen Potenzialflächen ein „Handlungskonzept zur Aktivierung von Potenzialflächen“ (Innentwicklungskonzept) erarbeitet. Damit möchte der Markt Höchberg den Zielen des Landesentwicklungsprogramms und des Baugesetzbuches gemäß dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ zum Flächensparen gerecht zu werden, zumal die Gemeinde kaum Erweiterungspotenziale nach außen hat.
Als Handlungsfelder wurden die Aktivierung von Leerständen und der vorhandenen Baulücken sowie die Nachverdichtung im Bestand herausgearbeitet. Die zahlreichen vorhandenen Baulücken liegen vor allem im Bereich der Neubaugebiete und sind durch die fehlende Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer nicht verfügbar. Aufgrund des im Verhältnis zur Nachfrage geringen Angebotes an Baugrundstücken sind die Bodenpreise stark gestiegen, so dass sich bezüglich der Nachverdichtung mittlerweile eine hohe Dynamik entwickelt. 
Die Würzburger Straße war ursprünglich Bestandteil der Fernstraße von Würzburg in Richtung Frankfurt und Heidelberg. Mitte des 20. Jahrhundert entwickelte sich auf der Nordseite eine villenartige Bebauung auf großen Grundstücken. Aufgrund der steilen Hanglage hat sich die ursprüngliche lockere Bebauung weitgehend erhalten. Nach Verlegung der Bundesstraße in den Kühbachgrund hat die Würzburger Straße ihre überörtliche Bedeutung verloren und dient seither als Wohnstraße und wurde inzwischen entsprechend gestaltet. In der Würzburger Straße bestehen ein einseitiger Gehweg sowie Stellplatztaschen außerhalb der Fahrbahn. Über die Würzburger Straße wird die Buslinie 18 geführt (Würzburg Busbahnhof – Hexenbruch – Leibnizstraße). Die Würzburger Straße stellt außerdem eine wichtige Radwegeachse in der Verbindung Höchberg – Würzburg-Zellerau dar. 

Die zahlreichen Grundstücke mit Flächengrößen von zum Teil weit über 1000 m², die oft nur mit einem Einfamilienhaus bebaut sind, eignen sich grundsätzlich für eine maßvolle Nachverdichtung durch weitere Ein- oder auch kleinere Mehrfamilienhäuser. Der Bau von größeren Wohnanlagen würde jedoch dazu führen, dass sich die Anzahl der Wohnungen und der Einwohner und in der Folge auch die Anzahl der Stellplätze und das Verkehrsaufkommen um ein Vielfaches erhöhten würde. Die Aufnahmefähigkeit der Würzburger Straße für zusätzlichen Kfz-Verkehr ist aufgrund des Bus-, Fahrrad- und Fußverkehrs begrenzt. Insbesondere der Knotenbereich Würzburger Straße / Bayernstraße / Bundesstraße B8 / B27 sowie die Anbindung über den Hexenbruchweg auf Würzburger Gemarkung im Osten sind nur noch beschränkt aufnahmefähig für ein höheres Verkehrsaufkommen. 

Die Wohn- und Lebensqualität im Gebiet selbst ist geprägt durch die lockere Bebauung und die starke Durchgrünung des Gebietes. Im Hinblick auf den Nachbarschutz und den abzuwickelnden Verkehr soll die weitere Verdichtung begrenzt werden.



Abb. Ausschnitt aus der Potenzialflächenerhebung 2019 (eigene Erhebung)

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Würzburger Straße, 2. Abschnitt“ möchte der Markt Höchberg die Nachverdichtung dadurch unterstützen, dass einerseits den Bauwerbern Planungssicherheit gegeben wird, andererseits aber auch die Wohnqualität und die Durchgrünung erhalten werden. Zu diesem Zweck soll die Nachverdichtung auf ein verträgliches Maß begrenzt werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • Unterstützung und Förderung der Nachverdichtung im Quartier
  • Erhaltung der Wohnqualität durch Sicherung / Festsetzung eines in das bestehende Gebiet eingepassten Umfangs der Bebauung, insbes. hinsichtlich der Wohneinheiten
  • Berücksichtigung der Anforderungen unterschiedlicher Mobilitätsformen, insbesondere des Fahrradverkehrs an die Würzburger Straße
  • Erhalt der Durchgrünung der Grundstücke 
Dazu möchte der Markt Höchberg einen einfachen Bebauungsplan aufstellen, der folgende Festsetzungen trifft: 

  • Begrenzung des Maßes der baulichen Nutzung durch Festsetzung von GRZ und GFZ
  • Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohneinheiten je Wohngebäude
  • Festsetzungen von Grundstücksmindestgrößen zur Vermeidung einer zu dichten Neubebauung in der Folge einer Teilung von Grundstücken
  • Festsetzung eines abweichenden Maßes der Abstandsflächentiefe; Abstandsflächentiefe 1 H, wie bisher in der Umgebung angewandt

Die Aufstellung des Bebauungsplans kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden, da es sich um ein Gebiet nach 
§ 34 BauGB handelt und sich der aus der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nach § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Würzburger Straße, 2. Abschnitt“. Der Anlass sowie die Ziele und Zwecke der Planung sind im vorstehenden Sachvortrag begründet. Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Der Umgriff des Planungsgebietes umfasst die Fl.-Nrn. 525/3, 527/0, 527/2, 527/1 (TF), 528/0, 772/0, 773 0, 774 /0, 775/0, 779/0, 780/0, 780/1, 780/2, 787/0, 791/0, 791/1, 791/2, 791/3, 791/ 4, 791/5, 802 / 0 (TF), 805/0, 806/0, 806/1, 806/2, 807/2, 811/0 (TF), 811/10, 811/13, 811/2, 811/7, 811/8, 811/9, 812/0, 813/0, 836/0, 836/1, 838/0, 840/0, 840/1, 844/0, 846/0, 852/0, 852/3, 852/6, 854/0, 862/0, 863/0, 863/1, 865/0, 865/3, 869/0 (TF), 869/1, 871/0, 872/0 (TF), 880/0 (TF), 884/0, 884/1, 895/0, 895/3, 904/0, 904/1, 904/4, 929/0 (TF), 929/2, 930/0, 930/2, 930/3, 934/0, 935/0, 935/1 (TF), 935/8, 936/0, 938/0, 939/0, 944/0 (TF), 947/0, 948/0, 951/0, 954/0, 955/0, 962/0, 965/0, 967/0, 978/0, 979/0, 980/0, 981/0, 983/0, 985/0, 986/0, 987/0, 996/0, 996/1, 997/0, 998/0, 999/0, 1000/0, 1004/0, 1011/0, 1013/0, 1016/0, 1016/1, 1016/2, 1019/0, 1019/1, 1022/0 (TF), 1076/1, 1082/0, 1085/0, der Gemarkung Höchberg.

Das Planungsgebiet hat eine Größe von 93.332 m²; dessen Umgriff ist aus dem folgenden unmaßstäblichen Lageplanausschnitt ersichtlich.

Lageplanausschnitt:


Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanung ist ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.05.2022 09:04 Uhr