Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-007; Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern auf dem Grundstück Fl.-Nr. 787, Würzburger Straße 105, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 10.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.05.2022 ö 3.2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

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Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 15.02.2022 bereits über eine Planung zur Bebauung des Grundstückes Fl.-Nr. 787 beraten. 

Die Beratung und Beschlussfassung erfolgte wie folgt:


Erläuterung, Beratung und Beschlussfassung vom 15.02.2022

„Erläuterung:

Der Bauwerber plant den Abbruch des bestehenden Wohnhauses und den Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern auf dem Grundstück „Würzburger Straße 105“. Geplant sind im Haus 1 sieben Wohnungen und Haus 2 fünf Wohnungen (zusammen 12 Wohnungen). 

Das Grundstück wird von der Würzburger Straße aus erschlossen. Die notwendigen Stellplätze gemäß der Stellplatzsatzung der Marktgemeinde Höchberg sollen durch eine Multiparker-Anlage im Kellergeschoss nachgewiesen werden.

Es sollen zwei hintereinanderliegende Gebäude entstehen, die intern über einen im ersten Obergeschoss befindlichen Verbindungsgang miteinander verbunden sind. Somit sind alle Wohnungen barrierefrei erschlossen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass über einen vergleichbaren Antrag zur Bebauung des Grundstückes „Würzburger Straße 99“ im Bau- und Umweltausschuss am 16.11.2021 beraten wurde.
Der Bau- und Umweltausschuss hatte zu der vorgenannten Anfrage folgenden Beschluss gefasst:

Beschlussfassung vom 16.11.2021

„Der Bau- und Umweltausschuss stellt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für eine konkrete Bauantragstellung in Aussicht, sofern in der endgültigen Planung der Stauraum auf 5,00 m vergrößert und der Grünstreifen nur für die zwei Zufahrten zur Multiparkanlage unterbrochen wird.
Abstimmung: 10 : 0“

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Nachbarn der Fl.-Nrn. 791/1, 775, 791/5 haben den Bauantrag nicht unterzeichnet.
- Die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen.
- Soweit feststellbar, sind für das Haus 1 vier Vollgeschosse geplant und für das Haus 2 drei Vollgeschosse.
- Geplant ist eine GRZ 1 von 0,40 und eine GRZ 2 von 0,51.
- Geplant ist eine GFZ von 0,96 (bei 3 bzw. 4 Vollgeschossen).
- Das Haus 1 hat eine Traufhöhe von 8,00 m bis 11,00 m im Bereich der Staffelung. 
- Das Haus 2 hat eine Traufhöhe von 6,00 m bis 9,50 m im Bereich der Staffelung.
- Für die Gebäude sind nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung 25 Stellplätze erforderlich. Geplant wurden 28 Schiebeparker und 1 Behindertenstellplatz. Die Zufahrtsbreite für die Schiebeparker im Garagengeschoss beträgt 5,50 m. Bisher hat das Grundstück nur einen Zugang. Der Stauraum ist mit 6,50 m geplant. Die 28 Schiebeparker sind analog zur Bauanfrage vom 16.11.2021 auf dem Grundstück „Würzburger Straße 99“ geplant.
- Nach den vorgelegten Planunterlagen sind an der östlichen und westlichen Grundstücksgrenze Bohrpfahlwände geplant. Zusätzlich sind umfangreiche Geländeveränderungen durch Abgrabungen geplant (siehe hierzu Schnitt C-C zu Nachbar Fl.-Nr. 791/5. Weiter die Südwestansicht, Südostansicht, Nordost- und Nordwestansicht). Für die Abgrabungen und Stützwände entlang der Grundstücksgrenze fehlt noch die erforderliche Absturzsicherung durch ein Geländer mit rund einem Meter. Geplant sind Abgrabungen an der Grundstücksgrenze in einer Tiefe von 3,00 m bis zu 5,00 m.

Nachdem der Bau- und Umweltausschuss der Anfrage auf dem Nachbargrundstück Fl.-Nr. 802 in einer vergleichbaren Geschossigkeit und einem Multiparker-System zugestimmt hat und die Zustimmung für eine konkrete Bauantragstellung ebenfalls in Aussicht gestellt hat, wird das Bauvorhaben von der Verwaltung aus städtebaulicher Sicht grundsätzlich ebenfalls positiv gesehen.

Die Verwaltung empfiehlt jedoch dem Bau- und Umweltausschuss dem vorliegenden Antrag nicht zuzustimmen, da sich die umfangreichen Geländeveränderungen nicht in die Umgebung einfügen.

Mit Mail vom 10.02.2022 haben die Eigentümer von Fl.-Nr. 791 und 
Fl.-Nr.791/1 mitgeteilt, dass sie Einwände gegen die Bebauung vorbringen. Die Schreiben werden dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Beschluss:
Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da mit den umfangreichen Geländeveränderungen kein Einverständnis besteht.
Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 15.02.2022 wird hingewiesen. 
Abstimmung: 10 : 0“.


Aufgrund des negativen Beschlusses hat der Bauwerber mit Datum 21. April 2022 neue Planunterlagen eingereicht. Das Änderungsdatum der Pläne lautet auf 19.04.2022. Diese Pläne wurden mit Planaufklebern am 27.04.2022 nochmals geändert.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Eine Nachbarbeteiligung zu den geänderten Plänen mit Datum 19.04.2022 ist nicht erfolgt.
- Die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen.
- Geplant ist eine GRZ 1 von 0,40 und eine GRZ 2 von 0,50.
- Geplant ist eine GFZ von 0,96.
- Das Haus 1 hat eine Traufhöhe von 8,00 m bis 11,00 m im Bereich der Staffelung.
- Das Haus 2 hat eine Traufhöhe von 6,00 m bis 9,50 m im Bereich der Staffelung.
- Für das Gebäude sind nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung 25 Stellplätze erforderlich. Geplant wurden 28 Schiebeparker.
- Die Zufahrtsbreite für die Schiebeparker im Garagengeschoss beträgt 5,50 m. Der Stauraum ist mit 6,50 m geplant. Die 28 Schiebeparker sind analog zur Bauanfrage vom 16.11.2021 auf dem Grundstück „Würzburger Straße 99“ geplant.
- Nach den vorgelegten Planunterlagen sind an den östlichen und westlichen Grundstücksgrenze Bohrpfahlwände geplant.
- Die umfangreichen Geländeveränderungen von der Planung mit Datum 28.01.2022 wurden deutlich reduziert (siehe hierzu auch die Ansichten Süd-West und Nord-Ost).

Nachdem der Bau- und Umweltausschuss der Anfrage auf dem Nachbargrundstück Fl.-Nr. 802 in einer vergleichbaren Geschossigkeit und einem Multiparkersystem zugestimmt hat und die Zustimmung für eine korrekte Bauantragsstellung ebenfalls in Aussicht gestellt hat, wird das Bauvorhaben von der Verwaltung aus städtebaulicher Sicht grundsätzlich ebenfalls positiv gesehen.

Mit Mail vom 10.02.2022 haben die Eigentümer von Fl.-Nr. 791 und Fl.-Nr. 791/1 mitgeteilt, dass sie Einwände gegen die Bebauung vorbringen. Die Schreiben werden Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Grundsätzlich entspricht die Planung den Vorgaben des Bau- und Umweltausschusses vom 15.02.2022.

Sollte der Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung am 10.05.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Würzburger Straße, 2. Abschnitt“ und gleichzeitig eine Veränderungssperre“ beschließen, so kann dem Bauantrag in der vorliegenden Form nicht zugestimmt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da sich das Gebäude nach Art und Maß der baulichen Nutzung nicht den Zielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Würzburger Straße, 2. Abschnitt“ entspricht.

Das gemeindliche Einvernehmen für die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre (§ 14 Abs. 2 BauBG) wird nicht erteilt, da das geplante Vorhaben den Festsetzungen des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes widerspricht.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 10.05.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.05.2022 09:04 Uhr