Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-018; Erneuerung des Dachstuhls eines Wohnhauses inkl. Ausbau und Außentreppe sowie Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1611/2, Kapellenweg 12, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 10.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.05.2022 ö 3.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

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Erläuterung:

Der Bauwerber plant die Neuerrichtung eines Satteldaches mit 55 Grad Dachneigung. Im Dachgeschoss entsteht eine zusätzliche Wohneinheit. Die Erschließung erfolgt über eine neue Außentreppe. Straßenseitig soll zur Erschließung der Wohnung eine ca. 5 m lange Schleppgaube und gartenseitig eine ca. 8,50 m lange Gaube errichtet werden. Die gartenseitige Gaube dient u. a. zur Erschließung der neuen Dachterrasse auf dem Bestandsanbau. Das vorhandene Walmdach mit einer Dachneigung von ca. 30 Grad soll zu diesem Zweck abgebrochen werden.
Der Bauwerber errichtet 2 zusätzliche Stellplätze für die Wohneinheit.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

Auf Grund der Auflagen aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Frankenwarte Süd“ sind für das Bauvorhaben Befreiungen notwendig.

1. Geschossfläche:
Das Grundstück hat eine Größe von 1.124 m².
Bei einer Bauweise mit 2 Vollgeschossen beträgt die maximal zulässige Geschossfläche bei einer Grundstücksgröße bis 1.200 m² von 300 m². Die Berechnung nach BauNVO 1977 ergibt eine Geschossfläche von 357,25 m². Die Verwaltung ist der Ansicht, dass die Überschreitung von ca. 57 m² aus heutiger Sicht tolerierbar ist.

2. Höheneinstellung:
Die Oberkante der Decke über dem letzten Vollgeschoss darf talseitig nicht höher als 6,20 m über natürlichem Gelände liegen. Tatsächlich ist die Abschlussdecke zum Spitzboden mit einer Höhe von 7,78 m eingestellt.

3. Dachneigung:
Der B-Plan sieht für Satteldächer eine Dachneigung von max. 45 Grad vor. Die neue geplante Dachneigung hat 55 Grad. Aus städtebaulicher Sicht sieht die Verwaltung hier keine Bedenken, da das Nachbargebäude mit der Hausnummer 10 (Fl.-Nr.1611/1) eine ähnliche Neigung und Firstrichtung und Gesamthöhe aufweist, somit ergibt sich hier ein harmonisches Gesamtbild.

4. Baugrenze:
Das bestehende Gebäude befindet sich ca. 2,00 m außerhalb der Baugrenze. Somit auch die geplante Aufstockung.

Die beteiligten Nachbarn haben auf den Plänen unterschrieben und die zusätzlich notwendigen Stellplätze werden nachgewiesen. Der Nachbar von Fl.-Nr. 1861 wurde nicht beteiligt.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan in Hinsicht auf Schaffung von einer zusätzlichen in sich abgeschlossenen Wohneinheit, und somit Nachverdichtung ohne Flächenversiegelung vertretbar ist.

Beschluss

Dem Bauantrag und den notwendigen Befreiungen hinsichtlich der Geschossfläche, der Höheneinstellung, der Baugrenzenüberschreitung und der Dachneigung wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 10.05.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.05.2022 09:04 Uhr