Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-020; Abbruch der bestehenden Garage, sowie eines Nebengebäudes mit Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 3 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1265/35 + Teilfl. aus Fl.-Nr. 1265/5, Alte Steige 13 b, § 33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg" | Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 10.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.05.2022 ö 3.5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 18.01.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg“ beschlossen.

Weiter wurde für dieses Plangebiet eine Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB beschlossen.

Der Bauwerber möchte auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1265/35 und einer Teilfläche aus Fl.-Nr. 1265/5 den Neubau eines Dreifamilienwohnhauses verwirklichen.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:


Weiter wurde festgestellt, dass größere Abgrabungen vorgenommen werden. In der Süd-West-Ansicht werden im Bereich der Zufahrt für die Erstellung eines Stellplatzes Abgrabungen bis zu einer Höhe von ca. 5,00 m durchgeführt und im Bereich der Terrasse zur Belichtung der EG-Wohnung Abgrabungen bis zu einer Höhe von ca. 3,50 m. Ebenso wurden bergseits für die Erstellung einer Terrasse zur Belichtung der Dachgeschosswohnung Abgrabungen bis zu einer Höhe von 3,00 m geplant. 

Weiter wird darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Stellplätze in Form einer Garage mit Schiebeparker geplant werden. Der Stauraum beträgt größer 5,00 m.

Beschluss 1

Dem Bauantrag und der dafür erforderlichen Befreiung für die Überschreitung der zulässigen Geschossfläche von zulässig 0,7 auf 0,79 bzw. 0,74 wird nicht zugestimmt.

Der erforderlichen Befreiung von der Veränderungssperre wird nicht zugestimmt.

Mit den umfangreichen Geländeveränderungen im Bereich der West- und Südansicht besteht Einverständnis.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 10.05.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bauantrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterzuleiten, wenn der Bauwerber das Baugrundstück so vergrößert hat (durch Zuerwerb), dass die GFZ von 0,7 eingehalten ist.

Mit der dann erforderlichen Befreiung von der Veränderungssperre besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.05.2022 09:04 Uhr