Antrag Nr. 2022-026; Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung Nr. BG-2001-978 vom 01.07.2022 (zum AZ 417-98 - GS-1998-38224) für die Errichtung eines Wohngebäudes mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1646/4, Kapellenweg 38, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 28.06.2022 ö 1.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.



Erläuterung:

Die Bauherrschaft beantragt mit Schreiben vom 25.04.2022 erneut die Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung Nr. GS-1998-38224 für o. g. Grundstück.

Die Baugenehmigung vom 01.07.2002 wurde bereits mehrfach verlängert.

Beschluss

Mit der weiteren Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung Nr. BG-2001-978 vom 01.07.2002 für die Errichtung eines Wohngebäudes mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1646/4 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat Walter Feineis nicht anwesend.

Datenstand vom 04.07.2022 09:55 Uhr