Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-027; Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in ein Kosmetikstudio auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3391/1, Am Trieb 16, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 28.06.2022 ö 1.4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

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Erläuterung:

Auf dem Baugrundstück wurde 1997 der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und vier KFZ-Stellplätzen genehmigt. Damals bestand das Baugrundstück aus den heutigen Grundstücken Fl.-Nrn. 3391/1 und 3391/9.


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der Planfertiger hat auf den Unterlagen nicht unterzeichnet.
- Nr. 4 des Bauantragformulars ist nicht vollständig ausgefüllt.
- Die Nachbarbeteiligung mit Fl.-Nr. 3390 fehlt.
- Für das Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung waren 1997, 4 Stellplätze erforderlich.
Für die Einliegerwohnung waren 1997 zwei Stellplätze erforderlich. Nach Ziffer 9.9 der gemeindlichen Stellplatzatzung sind für Kosmetikstudios ebenfalls mindestens zwei Stellplätze erforderlich (1 Stellplatz je 30 m² HNF).
Nachdem zwei der vier nachgewiesenen Stellplätze teilweise auf dem Nachbargrundstück nachgewiesen wurden, empfiehlt die Verwaltung dem Bauantrag nicht zuzustimmen.

Beschluss 1

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da der Stellplatznachweis nicht satzungskonform nachgewiesen wurde.

Mit einer Abweichung/Befreiung von der Stellplatzsatzung besteht kein Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bauantrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterzuleiten, wenn der Stellplatznachweis satzungskonform nachgewiesen wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat Walter Feineis nicht anwesend.

Datenstand vom 04.07.2022 09:55 Uhr