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HH-Ansatz
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Aufgabenart
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Haushaltsrechtlich nicht relevant.
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Erläuterung:
Das bestehende Wohnhaus wurde mit Baugenehmigung im Jahr 1969 als 3-Familienwohnhaus genehmigt. Hierfür sind drei Garagen (zwei oberirdisch und eine im Kellergeschoss) nachgewiesen.
Der Bauwerber möchte das Gebäude energetisch sanieren und die Dachgeschosswohnung zeitgemäß umbauen.
Beratung:
Das Schreiben des Architekten vom 24.05.2022 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.
Folgende Fragen werden gestellt:
1. Gaube im Norden:
Laut Vorentwurf Bebauungsplan „Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg“ sind Abstandsflächen berg- und talseits von 1H zulässig. Dies ist insofern schwierig, da die Abstandsflächen des Bestandsgebäudes bei weitem jetzt schon nicht eingehalten sind.
Stimmt die Gemeinde Markt Höchberg dieser Maßnahme zu?
2. Dacherhöhung über Treppe:
Die Abstandsfläche der Dacherhöhung liegt etwas außerhalb der Abstandsfläche des Bestandsgebäudes.
Stimmt die Gemeinde Markt Höchberg dieser Maßnahme bei Antrag auf Abweichung zu?
3. Große Gaube im Süden:
Auch auf dieser Seite kommt es infolge der Vorgabe aus dem geplanten Bebauungsplans von 1H zu einer Überschreitung der Abstandsflächen über die Straßenmitte hinaus.
Stimmt die Gemeinde dieser Planung, bzw. einer Abweichung zu?
4. Durch die geplanten Gauben wird das Dachgeschoss zu einem Vollgeschoss. Hierdurch wird die im geplanten Bebauungsplan geforderte GFZ von 0,7 überschritten.
Kann einer Überschreitung der GFZ zugestimmt werden? Geplante GFZ = 0,75
Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss die Fragen wie folgt zu beantworten:
Zu 1. Gaube im Norden:
Einer erforderlichen Befreiung von dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan für die Nichteinhaltung der Abstandsflächen wird in Aussicht gestellt.
Zu 2. Dacherhöhung über Treppe:
Mit der geringfügigen Dacherhöhung über dem Treppenhaus besteht Einverständnis.
Zu 3. Große Gaube im Süden:
Einer erforderlichen Befreiung von dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan für die Nichteinhaltung der Abstandsflächen zu Straßenmitte wird grundsätzlich in Aussicht gestellt. Nicht jedoch eine Gaubenlänge von 10,315 m. Es wird einer Gaubenlänge von max. 4 m zugestimmt, Abstand untereinander mindestens 1 m.
Zu 4. Durch die geplanten Gauben wird das Dachgeschoss zu einem Vollgeschoss:
Einer erforderlichen Befreiung für die Überschreitung der im Bebauungsplan genannten GFZ von 0,7 auf 0,752 wird in Aussicht gestellt.